Im Rahmen des Berichts wurden die Chancen und Risiken von Scoring-Systemen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern untersucht. Der Studie zufolge gibt es eine Reihe von Daten die von den Instituten erhoben werden und nichts mit der Wahrscheinlichkeit zu tun, dass ein Kredit künftig nicht mehr getilgt werden könnte: so beispielsweise das Geschlecht, der Familienstand und das Alter der Kreditnehmer. Ebenso unwichtig seien Angaben über die Zahl der Kinder, die Wohndauer und über das Kraftfahrzeug des Antragstellers. "Scoring-Systeme schematisieren und diskriminieren in aller Regel", kommentiert der stellvertretende Leiter des ULD Johann Bizer die Studie.
Zudem habe die Untersuchung des ULD ergeben, dass die Praxis des Scoring häufig gegen das Datenschutzrecht verstößt. Dem Bericht zufolge werden die Verbraucher nicht ausreichend über die Bedeutung des Scoring und seine Zusammensetzung informiert. Die einschlägigen Rechtsgrundlagen würden nicht beachtet und Kreditanträge allein aufgrund eines negativen Scoring-Wertes automatisiert abgelehnt, ohne dass eine individuelle Prüfung erfolge.
Die Studie wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erstellt.