Ratgeber - Gesund am Arbeitsplatz

Krank durch PC & Co.

29.01.2014
Von 
Bernhard Haluschak war bis Anfang 2019 Redakteur bei der IDG Business Media GmbH. Der Dipl. Ing. FH der Elektrotechnik / Informationsverarbeitung blickt auf langjährige Erfahrungen im Server-, Storage- und Netzwerk-Umfeld und im Bereich neuer Technologien zurück. Vor seiner Fachredakteurslaufbahn arbeitete er in Entwicklungslabors, in der Qualitätssicherung sowie als Laboringenieur in namhaften Unternehmen.

Gesetzliche Vorgaben für einen gesunden Arbeitsplatz

Natürlich bleiben alle Empfehlungen, wohlgemeinte Ratschläge und Forderungen nach einer gesunden Arbeitsplatzumgebung wirkunglos, wenn sie nicht gesetzlich untermauert werden. So regelt der Gesetzgeber mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) alle wichtigen Erfordernisse des Gesundheitsschutzes am allgemeinen Arbeitsplatz beziehungsweise speziell am Bildschirmarbeitsplatz. Die Bildschirmarbeitsplatzverordnung in Deutschland wurde 1996 in nationales Recht überführt und basiert auf der EU-Richtlinie "Arbeit an Bildschirmgeräten". Seitdem ist die Arbeit an Bildschirmgeräten gesetzlich geregelt.

Ein zentraler Aspekt der beiden Regularien ist die verpflichtende regelmäßige Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber, der dann entsprechende Maßnahmen zu ergreifen hat, die die Gefahrenpotenziale in Hinblick auf eine Gesundheitsgefährdung minimieren. Dabei wird der Büroarbeitsplatze auf verschiedene Gefahrenquellen untersucht. Die wichtigsten Anforderungen an einen gesunden Arbeitsplatz hat der Gesetzgeber in einem Anhang zur Bildschirmarbeitsplatzverordnung zusammengefasst und in vier Themenschwerpunkten gegliedert:

  • Bildschirmgerät und Tastatur

  • Sonstige Arbeitsmittel

  • Arbeitsumgebung

  • Zusammenwirken zwischen Mensch und Arbeitsmittel

Diese vier Bereiche enthalten insgesamt 22 Abschnitte, die konkrete Mindeststandards festlegen, die bei der Ausgestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen zwingend zu beachten sind. Details über die verbindlichen Vorgaben der Bildschirmarbeitsplatzverordnung finden Sie in dem Beitrag "Verordnung für Bildschirm-Arbeitsplätze".