Datenfernverarbeitung in der BRD:

Kostensteigerung um 79 Prozent?

28.01.1977

MÜNCHEN - In seiner Januar-Ausgabe des "RZ-Mandant-Wirtschaftsbrief für die Kunden der VDRZ-Rechenzentrum", prangert der Verband Deutscher Rechenzentren e.V. Praktiken der Deutschen Bundespost an. So heißt es: "In keinem Land der Erde wird der DFV-Teilnehmer von seiner Telefongesellschaft so rigoros geschröpft, wie dies die staatliche Bundespost mit den deutschen TP-Anwendern tut."

Der Verbands-Zorn richtet sich gegen den Entwurf einer Verordnung über das öffentliche Direktrufnetz zur Übertragung digitaler Nachrichten 1974. Hierin unterstellt der VDRZ entwicklungshemmende Wirkungsweise speziell in bezug auf die Kosten.

Zum Beweis der Stichhaltigkeit seiner Bedenken führt der VDRZ ein Beispiel aus der Praxis an: Für die physikalisch gleiche Leitung Dortmund - Oberhausen (4800 Baud) wurden diese Kosten wirksam:

VDRZ-Kommentar: " Ohne erkennbare Mehrleistung der Post." Bundesminister Gscheidle in einer Stellungnahme: "Die Zahl der Überführungen zeigt deutlich, daß die Einführung des Dienstleistungsangebotes richtig war, da die Schranken der privaten Drahtfernmeldeanlagen den Forderung der Datenfernverarbeitung nicht gerecht werden und nur mit Hilfe des öffentlichen Direktrufnetzes erweiterte Anwendungsmöglichkeiten gegeben sind."

Eine anhängige Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden. Der VDRZ und der Verband der Postbenutzer haben auf die Möglichkeit hingewiesen, rückwirkend bis 1974 gegen die Höhe der Gebühren Einspruch zu erheben, damit der Verjährungsgrundsatz aufgehoben wird, falls das Bundesverfassungsgericht den Beschwerdeführenden recht gibt. Sinnigerweise schloß der VDRZ mit dem Wahlspruch: "Es lebe die Brieftaube." ob