Elektra-Versicherung rechnet "Normal-Schadensfall" vor:

Kostenlawine durch Unterwersicherung

14.11.1980

FRANKFURT (je) - Eine Mehrkostenversicherung mit Erstrisiko-Charakter zu Prämien, die "fast schon in den Bereich der Portokasse gehören" - so der Anbieter - offeriert die Frankfurter Elektra Versicherungsaktiengesellschaft für elektronische Datenverarbeitungsanlagen. Das Ausmaß eines EDV-Versicherungsfalles demonstriert Elektra-Bezirksdirektor Artur Hüttemann an einem seiner Auffassung nach praxisnahen Beispiel.

Dazu konzipiert Hüttemann ("Bei bestimmten Konfigurationen genügt oft der Ausfall der Klimaanlage.") folgende willkürliche Konfiguration einer IBM /370-145 (3145):

Monatsmiete

in Mark

1 CPU 1452 J02 1024 KB 69 120

1 DRU 1403/N1 2 695

1 LKS 2540/1 2 755

1 KDRU 3215 670

3 LW 3410/1 + ST 3411 1 105

3 PLA 2319 87 MB (3 LW) 3 242

1 Stromversorgungseinheit 30471/1 1 020

Gesamtmonatsmiete 80 607

Bekanntlich - so Hüttemann - berechnet IBM als Zusatzmiete 1/182 der monatlichen Grundmiete. Dies geht auch aus dem abgebildeten Ausschnitt- siehe Kasten - des IBM-Mietplans (Mietplan A) hervor.

Fällig wird diese Belastung, wenn der Mieter die vereinbarte Nutzungszeit aus welchem Grunde auch immer überschreitet, erläutert Hüttemann und ergänzt: Überläßt ein Mieter seine Konfiguration stundenweise einem anderen IBM-Kunden, dessen eigene Konfiguration durch ein Schadenereignis oder durch den Ausfall der Klimaanlage zum Stillstand kam, so muß er neben der dann anfallenden Zusatzmiete noch mehr Aufwendungen für Raummiete, Energie und fremde Personalkosten aufbringen. Erfahrungsgemäß belaufen sich die Mehrkosten für einen längeren Ausfall per Stunde auf rund 3/182 der Grundmiete.

Diese Rechnung, schränkt Hüttemann ein, gilt nicht unbedingt für die Inanspruchnahme der Rechenzentren einzelner Hersteller: Dem beigefügten Beispiel ist beispielsweise zu entnehmen, daß der Stundensatz der vergleichbaren Konfiguration 2120 Mark beträgt.

Anknüpfend an dieses Beispiel macht Hüttemann folgende Rechnung auf:

Ein Anwender fährt in zwei Schichten und beansprucht daher im Schadenfall pro Tag eine CPU-Zeit von zehn Stunden (er beschränkt sich auf die wichtigsten Terminarbeiten und verzichtet auf Statistiken etc.) bei 20 Arbeitstagen im Monat:

2120Mark x 10 = 21200 Mark

plus eigene Personal und Transportkosten 800 Mark

22 000 Mark

* 20 Tage = 440 000 Mark

Wenngleich davon auszugehen ist, daß in vielen Fällen eine Wiederinbetriebnahme der EDVA (EDVA=EDV-Anlage) in relativ kurzer Zeit möglich ist, so kann doch, und das haben erlebte Schadenereignisse bewiesen, der langfristige Ausfall der EDVA nicht ausgeschlossen werden, mahnt Hüttemann und erinnert an die langen Lieferzeiten der CPU: "Sechs und zwölf Monate sind keine Seltenheit." Auch die Beschaffung des EDV-Raumes selbst mit seinen speziellen Voraussetzungen für den reibungslosen EDV-Betrieb müsse ins Kalkül gezogen werden (Feuerschäden etc.). Wollte man diese Gefahrenmomente ignorieren oder bagatellisieren, so hieße dies, meint Hüttemann, den Kopf in den Sand stecken und zeigt sich davon überzeugt, daß ein hier geschildertes Schadenereignis mit einer Ausfallzeit von sechs Monaten (Mehrkostenaufwand: 2 640 000 Mark) ein Stellenge

such "EDV-Leiter sucht neuen Wirkungskreis" nach sich ziehen würde.

Gegen den Informationsverlust auf Datenträgern kann sich der EDV-Leiter durch eine vernünftige Datensicherung weitestgehend schützen. Die Belastung durch Mehrkosten aufgrund eines Ausfalls der EDVA, merkt Hüttemann an, läßt sich zwar durch wirksame Maßnahmen wie Eingangskontrollen, Raumsicherung, Feuerlösch- und -meldeanlagen, um nur einige zu nennen, einschränken, aber nicht vollends ausschließen.

Der von der Elektra gebotene Versicherungsschutz der Mehrkostenversicherung mit Erstrisiko-Charakter, äußert Hüttemann sich abschließend, macht dieses Risiko kalkulierbar, und gemessen am Gesamtbudget der EDV-Abteilung, gehören die Prämien fast schon in den Bereich der Portokasse. Der ausreichend versicherte Anwender brauche einen Brief von der Art, wie er in der Abbildung auszugsweise dargestellt ist, zu keinem Zeitpunkt zu fürchten.

5. Mieten

5.1 Mietpläne

Jede Maschine ist einem der folgenden Mietpläne zugeordnet:

- Mietplan A

Neben der monatlichen Grundmiete wird für jede angefangene Benutzungsstunde (vom IBM-Zähler in Zehntelstunden gemessen), die in einem Kalendermonat 182 Stunden überschreitet, Zusatzmiete berechnet. Diese Zusatzmiete ergibt sich durch Multiplikation des jeweils gültigen Prozentsatzes mit 1/182 der monatlichen Grundmiete.

- Mietplan B

Die monatliche Grundmiete wird unabhängig vom Umfang der Benutzung berechnet.

- Mietplan C (Mietplan mit Benutzungsentgelt)

Neben der monatlichen Grundmiete wird ein Benutzungsentgelt berechnet. Dieses Benutzungsentgelt ergibt sich aus den im betreffenden Kalendermonat von dem IBM-Zähler gemessenen Benutzungseinheiten, multipliziert mit dem ]jeweils gültigen Benutzungssatz.

Der Begriff "Miete" im Sinne dieses Vertrages umfaßt auch das Benutzungsentgelt, soweit im folgenden nicht anders geregelt.