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Kopierschutz: Deutsche Bibliothek darf ihn knacken

19.01.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Deutsche Bibliothek (DDB) hat künftig das Recht, urheberrechtlich geschützte Werke zu vervielfältigen. Wie gestern bekannt gegeben, haben der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Bundesverband der Phonografischen Wirtschaft eine Vereinbarung getroffen, nach der die Nationalbibliothek "zur Sammlung und Archivierung von Musikaufnahmen insbesondere für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke" auch kopiergeschützte Produkte kopieren darf.

Von dem im Urheberrechtsgesetz festgesetzten Verbot der Umgehung technischer Kopierschutzmaßnahmen ist auch die DDB mit ihrem gesetzlichen Sammel-, Bereitsstellungs- und Archivierungsauftrag als Nationalbibliothek betroffen: Um eine Langzeitarchivierung zu gewährleisten, müssen die Medien regelmäßig an die aktuellen Datenformate, Betriebssysteme und Datenträger angepasst werden.

Nach der jüngsten Vereinbarung ist es der DDB gestattet, Vervielfältigungen nicht nur von Büchern, sondern auch von durch Rechte-Management-Systeme geschützten CD-ROMs oder e-Books für die eigene Archivierung, die wissenschaftliche Nutzung, für den Schul- oder Unterrichtsgebrauch sowie von vergriffenen Werken anzufertigen. Um Missbrauch vorzubauen, soll die Nationalbibliothek das Nutzerinteresse an der Anfertigung einer solchen gebührenpflichtigen Vervielfältigung allerdings prüfen und die Kopie mit einem personalisierten digitalen Wasserzeichen versehen. (kf)