Börsenrechtler Professor Schwark äußert sich zu Fall Tewidata:

Kontrolle der Kapitalmärkte verstärken

15.06.1984

BOCHUM (VWD) - Die Vorgänge bei der Emission der Tewidata-Aktien unterstreichen nach Meinung des Börsenrechtlers Professor Dr.Eberhard Schwark die Notwendigkeit, die staatliche Überwachung und Beobachtung der Kapitalmärkte zu verstärken. Der Bochumer Hochschullehrer sprach sich dafür aus die Kompetenzen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen entsprechend zu erweitern.

Zusätzlich müsse die Prospekthaftung auf alle öffentlich angebotenen Wertpapiere ausgedehnt werden, auch wenn sie nicht amtlich gehandelt würden. Die jetzige gesetzliche Regelung schließe die Prospekthaftung für nur im Telefonverkehr gehandelte Papiere wie die Tewidata-Aktien jedoch aus. Unter bestimmten Bedingungen bestehe für die Tewidata-Aktien jedoch aus. Unter bestimmten Bedingungen bestehe für die Tewidata Geschädigten jedoch durch-aus die Möglichkeit, eine Schadenerschatzklage zu erheben. Tewidata hatte die im Emissionsprospekt in Aussicht gestellte Dividende von 12,50 Mark ausfallen lassen.

Im Fall Tewidata sieht Schwark die Möglichkeit, das Münchner Emissionshaus Portofolio Management unter Umständen als "Emissionsgehilfe" in Haftung zu nehmen. Dies setze allerdings voraus, daß Portofolio Management selbst Tewidata-Aktien vertrieben, selbst an Interessenten herangetreten und die Neuemission empfohlen habe. Es sei schwierig, festzustellen, ob die Angaben im Verkaufsprospekt unrichtig gewesen seien.

Bei der Lektüre des Prospekts "stolperte" Schwark nach eigenen Worten jedoch über die Aussage: "Somit sind alle Grundlagen geschaffen, das für 1983 geplante Umsatzziel von 37.5 Millionen Mark (+ 48 Prozent) und das Ergebnis nach DVFA von 1,848 Millionen Mark (+ 83 Prozent zu erreichen." Es sei "sehr problematisch." auf der Grundlage des damals vorliegenden Quartalsergebnisses derartige Ankündigungen zu machen.