Kontenabfrage: Noch fehlt die Technik

04.04.2005
Ab dem 1. April 2005 können Behörden alle Privatkonten deutscher Bundesbürger überprüfen. Theoretisch. Praktisch aber existiert die hierfür nötige Infrastruktur bisher nicht.

Offiziell trat das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" am 1. April 2005 in Kraft. Nach der neuen Regelung sind Finanzbeamte, aber etwa auch Sozial- oder Bafög-Ämter befugt, Nachforschungen über jeden Bürger und dessen Bankkonten anzustellen und seine Kontostammdaten über das Bundesamt für Finanzen abzurufen.

Zu den Stammdaten zählen der Name und das Geburtsdatum des Kontoinhabers, Verfügungsberechtigte, treuhänderische Verwalter und anderes. Die Beamten dürfen diese Anfrage stellen für den Fall des Verdachts, ein Steuerzahler verschweige Konten oder Depots. Kontostände oder Finanzbewegungen können bei dem Kontenabrufverfahren erst eruiert werden, wenn sich ein Verdacht auf Steuerhinterziehung erhärtet.

Noch fehlt die Technik

Bislang allerdings kann das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit nicht beziehungsweise nur unvollkommen vollzogen werden- die hierfür notwendige IT-Infrastruktur existiert noch nicht. Die IT-Dienstleister der privaten Banken, Sparkassen und Volksbanken haben noch nicht die technischen Voraussetzungen entwickelt. Damit die Finanzbehörden via digitalen Antrag beim Bundesamt für Finanzen eine Kontenanfrage stellen können, die von diesem dann an die Kopfstellen oder Kontenevidenzzentralen (siehe Kasten "Wer macht was?") weitergeleitet wird, müssen erst noch die Soft- und Hardware, Schnittstellen und eine IT-Infrastruktur, also ein Netz zwischen Finanzämtern und anderen Behörden, dem Bundesamt für Finanzen und den Kontenevidenzentralen aufgebaut werden.

"Wir sind diese Woche in Berlin, um mit dem Bundesfinanzministerium, diversen Behördenvertretern und den IT-Dienstleistern der Sparkassen und Volksbanken erst einmal ein Pflichtenheft zu erarbeiten", sagte ein hochrangiger Mitarbeiter eines IT-Dienstleisters der Banken. Es gebe bislang noch nicht einmal Einvernehmen darüber, wie die Schnittstellen definiert sein sollen, die das Bundesamt für Finanzen zu den Kopfstellen unterhalten soll. Ob der Datentransfer offen oder verschlüsselt erfolgen soll, sei ebenfalls völlig unklar.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) betreibt bereits ein System zur Kontenabfrage, das im Zuge der Terrorbekämpfung Ende 2003 etabliert wurde. Mitarbeiter des Bundesamtes für Finanzen können momentan auf das Bafin-System zugreifen, bis das eigene Kontenabrufverfahren entwickelt sein wird.

Nicole Rosin vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) rechnet damit, dass ein funktionierendes System des Bundesamtes für Finanzen erst 2006 in Betrieb gehen wird. Sie betont, dass auch dann - anders als immer wieder berichtet worden sei - einzelne Beamten in deutschen Finanzbehörden keinen Zugriff auf die Daten der Kopfstellen hätten. Sie könnten lediglich beim Bundesamt für Finanzen Abfrageanträge stellen.

Gerichtsurteil steht aus

Gegner des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit haben allerdings noch etwas Hoffnung. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zwei Wochen hierzu eine Eilentscheidung zu zwei Anträgen auf einstweilige Verfügungen gegen das Gesetz getroffen. Die Anträge wurden zwar abgewiesen. Das Hauptsacheverfahren steht jedoch noch an. Die FDP etwa will das Gesetz komplett kippen. Parteichef Guido Westerwelle wirft Rot-Grün vor, mit dem vorgeblichen Ziel der Steuerehrlichkeit das Bankgeheimnis komplett abschaffen zu wollen. (jm)