E-Mail-Rechnungen ohne Signatur

Konkurrenz für De-Mail und E-Post

18.07.2011
Von Johannes Klostermeier

Als Vorteil bei Verwendung des Verfahrens nach dem De-Mail-Gesetz bleibt für den Rechnungsempfänger, dass sich eine Prüfung der Identität des Absenders (die Echtheit der Herkunft) erübrigt.

Bei De-Mail erübrigt sich die Prüfung der Identität des Absenders

Das neue Gesetz vereinfacht den Rechnungversand für den Absender. Das Signieren ist nicht mehr notwendig.
Das neue Gesetz vereinfacht den Rechnungversand für den Absender. Das Signieren ist nicht mehr notwendig.

Ob die Rechnung echt, unversehrt und inhaltlich korrekt ist, prüft das Unternehmen auch weiterhin in jedem Fall, unabhängig über welches Medium es beim Empfänger ankommt. Der Vorteil bei der Anwendung der jetzigen Neuregelung liegt also vor allem beim Absender. Der kann sicher sein, dass seine Rechnung unter erheblicher Kostenersparnis und schnell verschickt wurde.

Da sowohl die Deutsche Post mit dem E-Postbrief wie auch die künftigen Provider der De-Mail in ihren Erwartungen vor allem die Versender regelmäßiger Rechnungen in großen Stückzahlen und sonstiger Regelpost als hohe Umsatzbringer erwarten, könnte sich dort jetzt „erhebliche Ernüchterung“ breit machen. Das vermutet zumindest der DVPT-Vorstand und CDU-Politiker Elmar Müller in der Erklärung des Verbandes.

Dieser Artikel basiert auf einem Beitrag der CW-Schwesterpublikation CIO.