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Kommt das Maut-System erst Ende Juli 2005?

15.12.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ab heute könnte die Bundesregierung aus dem Vertrag mit dem Firmenkonsortium Toll Collect aussteigen. Noch aber hofft das Bundesverkehrsministerium offensichtlich auf eine positive Wende im Fall des peinlichsten IT-Projekts Deutschlands. Deshalb hat man die Verträge mit den Toll-Collect-Gesellschaftern DaimlerChrysler, Deutsche Telekom und Cofiroute noch nicht gekündigt. Allerdings macht die Regierung jetzt Schadensersatzforderungen in Höhe von 1,3 Milliarden Euro geltend.

Die Milliardenforderung setzt sich zusammen aus 624 Millionen Euro, die die Regierung wegen Einnahmeausfällen durch das immer noch nicht im Einsatz befindliche System verlangt. Hinzu kommen Vertragsstrafen, weil Toll Collect mit Subunternehmen Verträge abgeschlossen hat, die aber nicht dem Bund vorgelegt wurden oder die den europäischen und gebührenrechtlichen Bestimmungen angepasst wurden, schreibt das "Handelsblatt". Auch wegen der Verzögerung des Starttermins, der ursprünglich auf den 31. August 2003 angesetzt war, fordert das Bundesverkehrsministerium eine Strafzahlung von den Konzernen. Diese beläuft sich auf 250.000 Euro pro Tag.

Toll Collect hatte sich bislang geweigert, konkrete Angaben über einen Starttermin zu machen. Jetzt wurde bekannt, dass das Konsortium im ungünstigsten Fall von einem Systemstart am 31. Juli 2005 ausgeht. Im besten Fall könne das Lkw-Mautsystem am 15. August 2004 seine Inkassotätigkeit aufnehmen.

Zudem forderte der Bund Toll Collect bei den gestrigen Gesprächen auf, seiner weiteren vertraglichen Verpflichtung nachzukommen und das Joint Venture mit einer Eigenkapitalquote von 20 Prozent auszustatten. Der Bund setzte hierfür auch eine Frist: 19. Dezember 2003.

Die Mautbetreiber lehnen die Forderungen des Ministeriums rundweg ab. Es gebe keinen Grund, für die Einnahmeausfälle des Bundes aufzukommen, sagte ein Sprecher von Toll Collect. Insofern könnte die Streitigkeit vor einem Schiedsgericht landen, wo sie entschieden werden muss. (jm)