Kommen auf die PC-Branche massive Nachforderungen zu?

07.08.2007
Wenn ein Vorschlag der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) Gültigkeit erlangt, werden auf die PC-Branche erhebliche Nachzahlungen in Höhe von rund 200 Millionen Euro zukommen.

Die DPMA argumentiert, dass PCs mit eingebauter Festplatte dazu geeignet sind, Fernsehfilme zu vervielfältigen. Aus diesem Grund müssten die PC-Hersteller hierfür eine Urheberrechtsabgabe zahlen. Wie die "Financial Times Deutschland" schreibt, sieht die DPMA hierfür einen Obolus von 15 Euro vor, den die Computerbauer an die Verwertungsgesellschaften zahlen sollen. Die Abgabe soll nach den Vorstellungen der DPMA rückwirkend für alle PCs mit Festplatte gezahlt werden, die zwischen 2002 und 2005 verkauft wurden.

Ausgehend von einem Beitrag von 15 Euro pro PC und bei von Experten geschätzten 13 Millionen Rechnern, die im besagten Zeitraum an den Mann gebracht wurden, kämen auf die PC-Hersteller in Deutschland Kosten in Höhe von rund 200 Millionen Euro zu. Die FTD zitiert Judith Lammers vom Branchenverband Bitkom mit den Worten, "die Auswirkungen auf den PC-Handel wären verheerend".

Schon seit langem kämpfen die Verwertungsgesellschaften mit den PC-Herstellern um eine allgemein gültige Abgabenregelung im Computersegment. 2006 hatte das Münchner Oberlandesgericht in dieser Angelegenheit ein mittlerweile beim Bundesgerichtshof liegendes und damit noch nicht rechtskräftiges Urteil gefällt. Die bayrischen Richter hatten für Recht erkannt, dass ein PC eine Vervielfältigungsmaschine ist. Deshalb auch sei eine Abgabe der PC-Produzenten von zwölf Euro angemessen. Zu dieser Abgabe kommt eine bereits heute erhobene Vergütung in Höhe von 9,21 Euro für jeden DVD-Brenner. (jm)