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Kollar-Kotelly deckelt Microsofts Prozesskosten

23.09.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die US-Bezirksrichterin Colleen Kollar-Kotelly hat gestern entschieden, dass der Bundesstaat Massachusetts, der als einziger noch im Kartellverfahren gegen Microsoft in Berufung gegangen ist, vom Redmonder Softwarekonzern Prozesskosten in Höhe von 967.014,52 Dollar erhalten soll. Allerdings hatte das Attorney General's Office des Bundesanwalts von Massachusetts, Tom Reilly, für das mittlweile seit sechs Jahren anhängige Verfahren deutlich mehr gefordert, nämlich Prozesskosten von 1.992.075 Dollar plus Erstattung weiterer Auslagen von gut 20.000 Dollar.

Kollar-Kotelly befand, Reilly habe seine Forderungen nur unzureichend belegt, und erklärte, ihre Entscheidung sei angesichts dessen noch "großzügig". Der Attorney General fügte sich brav und kommentierte: "Ich bin zufrieden, dass Microsoft für die Kosten im Zusammenhang mit dieser Kartellermittlung aufkommt, und freue mich auf die kommenden Verhandlungen vor dem Bundesberufungsgericht." Auch Microsoft war offenbar mit Kollar-Kotellys Zahlungsbefehl zufrieden. "Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts, die von Massachusetts geforderten Prozesskosten um mehr als 50 Prozent zu senken", sagte Firmensprecherin Stacy Drake McCredy. "Unsere Priorität ist es, diesen Fall hinter uns zu lassen und mit Regierungen konstruktivere Beziehungen aufzubauen." (tc)