Störerhaftung entfällt

Koalition schafft rechtliche Hürden für offenes WLAN ab

11.05.2016
Im zähen Streit um ein neues Telemediengesetz haben Union und SPD den Weg für offene private WLAN-Hotspots in Deutschland freigemacht.
Private Betreiber können künftig ihr WLAN zur Verfügung stellen, ohne für das Fehlverhalten der Nutzer zu haften.
Private Betreiber können künftig ihr WLAN zur Verfügung stellen, ohne für das Fehlverhalten der Nutzer zu haften.
Foto: Shutter M - shutterstock.com

Die Koalitionsparteien einigten sich am Mittwochmorgen auf die Abschaffung der Störerhaftung. "Ich freue mich sehr darüber, dass wir heute einen Durchbruch beim Thema WLAN erzielen konnten", sagte der SPD-Netzpolitiker Lars Klingbeil der Deutschen Presse-Agentur. "Damit setzen wir eines der zentralen Ziele der Digitalen Agenda um. Der Weg für mehr freies WLAN in Deutschland ist damit endgültig frei."

Auch der Digitalverband Bitkom begrüßt die geplante Abschaffung der Störerhaftung in öffentlich verfügbaren WLAN-Hotspots. "Die Abschaffung der Störerhaftung wird zu spürbaren Erleichterungen für die Betreiber und Nutzer öffentlicher WLAN-Netze führen", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder in einer Stellungnahme. Für die Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots herrsche nun endlich Rechtssicherheit. Sie liefen nicht mehr Gefahr, für Rechtsverletzungen der Nutzer haften zu müssen. Die Nutzer wiederum profitierten, indem sie sich nicht mehr durch aufwendige Anmeldeprozeduren klicken müssen. Damit werde die Grundlage für einen schnellen Ausbau öffentlich verfügbarer WLAN-Netze geschaffen.

Rohleder wies weiterhin darauf hin, dass die Neuregelung den Weg für den Ausbau von WLAN-Hotspots in Cafés, Restaurants, Geschäften oder anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen frei mache und den Kommunen das Angebot öffentlicher WLAN-Bereiche erleichtere.

Nicht zuletzt kommt die Bundesregierung mit der Entscheidung den europarechtlichen Vorgaben nach. Im März hatte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof in seinem Schlussantrag festgestellt, dass die Betreiber öffentlicher WLAN-Netze nicht für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich gemacht werden können. Damit steht die deutsche Sonderregelung der Störerhaftung auch im Grundsatz zur Disposition.

Bislang mussten die privaten Betreiber von Hotspots für das Fehlverhalten von Nutzern - etwa beim illegalen Download von Songs oder Filmen - haften. Künftig genießen auch private oder nebengewerbliche Anbieter wie Restaurant-Besitzer das Haftungsprivileg von gewerblichen Internet-Providern. Die Koalitionsparteien einigten sich auch darauf, den offenen WLAN-Zugriff ohne eine technische Hürde wie eine Zugangsverschlüsselung oder eine Vorschaltseite zu ermöglichen. (mb mit Material von dpa)