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Kleinkrieg um UMTS-Zahltag

04.09.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Zwischen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post sowie den Betreibern der Mobilfunknetze D1 (T-Mobil) und D2 (Mannesmann) ist ein Streit über den Zahlungstermin für die milliardenschweren UMTS-Lizenzen entbrannt. Presseberichten zufolge wollen weder die Telekomtochter noch Mannesmann ihren Betrag von 16,6 beziehungsweise 16,7 Milliarden Mark innerhalb der von der Bundesbehörde festgesetzten Zahlungsfrist bezahlen. Anstatt wie von der Regulierungsbehörde verlangt, den 1. September als Zahlungstermin einzuhalten, vertreten die beiden Konzerne die Auffassung, sie müssten erst heute, am 4. September zahlen. Bis zum Dienstschluss der Regulierungsbehörde am Freitag hatten erst vier der insgesamt sechs Unternehmen ihre Lizenzgebühr ganz oder teilweise überwiesen. Durch die um drei Tage verzögerte Zahlung der beiden Mobilfunkbetreiber entgehen dem Bund knapp 13 Millionen Mark an Zinseinnahmen. Nach Informationen der

"Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" will die Bundesregierung nun von den säumigen Zahlern die Erstattung des Zinsverlustes verlangen.

Gemäß den Auktionsbedingungen ist der Preis für die UMTS-Lizenzen innerhalb von zehn Werktagen nach schriftlicher Zahlungsfestsetzung zu entrichten. Die Regulierungsbehörde hatte die Übergabe der Zahlungsbescheide für den 16. August, also den Tag nach dem Ende der Auktion, angekündigt. Dem Zeitungsbericht zufolge seien die Vertreter der Behörde bei Mannesmann vor verschlossenen Türen gestanden und bei T-Mobil hätte der Sicherheitsdienst die Annahme des Briefes verweigert. Deshalb sei es zu einer Ersatzzustellung durch die Polizeipräsidien in Düsseldorf und Bonn gekommen. Nach Ansicht der beiden Carrier seien die Bescheide aber erst am folgenden Montag, den 21. August, wirksam zugestellt worden. Von daher endet die Zahlungsfrist laut ihrer Rechnung heute, am 4. September. Die Regulierungsbehörde beharrt jedoch auf dem Zahlungstermin zum 1. September.