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Kleines US-Unternehmen will Microsoft Musik-Download verbieten

15.10.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - E-Data, eine kleine Firma vor den Toren von New York City, hat Microsoft wegen der Verletzung von Patentrechten verklagt. E-Data besitzt seit 1985 ein Patent. Dieses bezieht sich auf die Übertragung von Informationen an einen Verkaufsort (Point of Sale), wo diese Information dann übertragen wird auf ein materielles Objekt. Klingt geschraubt, könnte im konkreten Fall aber durchaus weitreichende Folgen haben. Amerikanische Gerichte haben nämlich in der Vergangenheit immer wieder entschieden, dass unter dieses Patent etwa fällt, wenn jemand aus dem Internet Daten auf seinen PC lädt, diese dann aber auch auf eine CD brennt und verkauft. Der einfache Speichervorgang auf Festplatte hingegen ist nach der Auffassung amerikanischer Juristen noch nicht justitiabel.

E-Data argumentiert in seiner Klage, dass ein privater PC in dem Moment zum Point of Sale wird, in dem auf ihm Musiktitel aus dem Internet gespeichert werden. Wenn solche Songs dann auch auf CDs gebrannt werden, ist der Übertrag auf ein materielles Objekt vollzogen und die Patentrechtsverletzung perfekt. Microsoft hatte vor einigen Wochen begonnen, einen Download-Service für Musik anzubieten. E-Data hat aber auch den Internet Service Provider (ISP) Tiscali und die Musikcompany OD2 im Visier, die ebenfalls Download-Services anbieten und wie Microsoft Patentrechte von E-Data verletzen würden. Das kleine Unternehmen von Long Island will mit seiner Klage erreichen, dass MSN Music Club und Tiscali Music Club so lange gesperrt werden, bis auf dem Gerichtsweg eine Patent-Lizenzierungs-Vereinbarung mit den Großunternehmen abgeschlossen ist.

Microsoft äußerte sich zu der Klage bislang nicht. E-Data hatte sie vergangene Woche in Deutschland eingereicht. Das Patent von E-Data gilt auch in neun weiteren europäischen Ländern, darunter in England, Frankreich, Österreich, Schweiz, den Niederlanden, Luxemburg, Belgien und Schweden. In den USA ist das Patent im Januar 2003 ausgelaufen. Aus diesem Grund sieht E-Data keine Möglichkeit, Apple und dessen Download-Service "iTunes" mit einer ähnlichen Klage zu überziehen. (jm)