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Kleiner deutscher Softwareanbieter zwingt SCO Group GmbH in die Knie

28.02.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Bremer Univention GmbH, Anbieter der Linux-Lösung "Univention Corporate Server" für Unternehmen und Behörden, hat einen außergerichtlichen Vergleich mit der SCO Group GmbH aus Bad Homburg geschlossen. Darin verpflichtet sich die SCO Group GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer Johannes Bayer, Robert Kiry Bench und Mike Olsen, gegenüber Univention vier Behauptungen zu unterlassen, die auch im Streitverfahren SCO gegen IBM in den USA von zentraler Bedeutung sind.

Die SCO Group GmbH wird danach im geschäftlichen Verkehr, also gegenüber Kunden und Anwendern, künftig nicht mehr behaupten, dass Linux-Betriebssysteme unrechtmäßig erworbenes geistiges Eigentum von SCO Unix beinhalten. Der Vergleich verbietet es SCO ferner zu behaupten, dass Endanwender, wenn sie Linux einsetzen, für die damit verbundenen Schutzverletzungen der SCO Intellectual Properties haftbar gemacht werden können. Auch die Behauptung, Linux sei ein nicht autorisiertes Derivat von Unix, ist nicht mehr statthaft. Last, but not least, darf die SCO Group GmbH nicht mehr behaupten, Käufer von Linux-Betriebssystemen hätten eine Strafverfolgung zu befürchten, es sei denn, es handelte sich bei den gekauften Betriebssystemen um SCO Linux oder Caldera Linux.

Der Vergleich wurde am 18. Februar 2004 zwischen den Rechtsvertretern der Univention GmbH, Rechtsanwalt Dietrich Weber-Steinhaus, und der SCO Group GmbH, Rechtsanwalt Ulrich Lohmann, geschlossen. Nach diesem wird SCO auch nicht mehr öffentlich behaupten, Beweise für die Urheberrechtsverletzung würden demnächst vorgelegt. Ausnahme: Sollten diese Beweise angekündigt und dann innerhalb eines Monats vorgelegt werden, kann die SCO Group GmbH solch eine Behauptung weiter veröffentlichen.

Sollte die SCO Group GmbH diesem Vergleich zuwider handeln, verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung.

In der anliegenden Angelegenheit hatte der Geschäftsführer von Univention, Peter Ganten, bereits am 28. Mai 2003 eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Bremen erwirkt (Computerwoche.de berichtete). Hiergegen hatte die SCO Group GmbH kein Rechtsmittel eingelegt. Allerdings wollte sich Univention mit dem jetzt geschlossenen Vergleich auch für die Zukunft absichern.

Im Gespräch mit COMPUTERWOCHE ONLINE sagte Ganten, sein Unternehmen sei von den Gerichtshändeln, die SCO gegen die IBM und Anwenderunternehmen führt, direkt betroffen. Seine Firma mit 14 Mitarbeitern biete Behörden und Unternehmen das Produkt "Univention Corporate Server" an. Dieses besteht aus einer Linux-Distribution auf Basis von "Debian" sowie einem Management-System für verteilte Server analog dem Active Directory. Nachdem SCO im vergangenen Jahr begonnen habe, gerichtlich seine angeblichen Ansprüche am Unix-Code einzuklagen, hätten sich besorgte Univention-Anwender bei ihm gemeldet. Aus diesem Grund habe für sein Unternehmen unmittelbarer Handlungsbedarf bestanden. Deshalb habe man die einstweilige Verfügung eingelegt und nun den Vergleich geschlossen.

Es bleibt allerdings abzuwarten, welche Auswirkungen es haben wird, wenn SCO in seinen Gerichtsverfahren in den USA etwa gegen die IBM obsiegen sollte. Hierzulande jedenfalls darf die SCO Group GmbH nicht mehr behaupten, wofür ihre Mutter in den USA medienwirksam gerichtlich zu Felde zieht. (jm)