Kammer der gewerblichen Wirtschaft:

"Kleincomputer sind schwer einzuordnen"

13.04.1984

WIEN (apa) - Mit der Frage, ob ein Kleincomputer als Büromaschine oder als DV-Gerät zu werten ist, beschäftigte sich jetzt die Kammer der gewerblichen Wirtschaft. Ausgangspunkt für diese Überlegung war die Tatsache, daß sich die Gewerbeanmeldungen für Computershops in letzter Zeit häufen.

Besonders kompliziert erscheint es der Kammer, wenn fertige Software auf Kassetten oder Disketten angeboten wird. Will nämlich ein Unternehmer selbst Programme entwikkeln, so ist dies eine gewerbliche Tätigkeit.

Immer mehr tauchen aber auch Softwarehändler auf, die sich lediglich mit dem Verkauf der Programme beschäftigen und von der Gewerbebehörde nirgends zugeordnet werden können. Eine weitere Frage ist, wie Computer, die nicht nur für kaufmännische Zwecke, sondern auch zum Spielen angeschafft wurden, einzustufen sind.