Klarheit über gespeicherte Daten

25.08.1978

HANNOVER (ee) - Mehr Transparenz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten will die niedersächsische Landesregierung erreichen.

Das Kabinett Albrecht hat jetzt eine "Datenschutzveröffentlichungsordnung" verabschiedet, die alle öffentlichen Stellen verpflichtet, die Art der gespeicherten Daten und die Stellen, die diese verarbeiten, offenzulegen. Die Niedersachsen werden damit in die Lage versetzt, die Datenverarbeitung in der öffentlichen Verwaltung kritisch zu überwachen. Insbesondere wird dem einzelnen die Wahrnehmung seines Anspruchs auf Auskunft und gegebenenfalls Löschung oder Berichtigung der zu seiner Person gespeicherten Daten ermöglicht.

Die Veröffentlichung soll erstmals Anfang 1979 im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den Amtsblättern der Kommunen erfolgen. Die Landesregierung hat vor, durch Anzeigen in der Tageszeitungen auf die Veröffentlichungen im Ministerialblatt hinzuweisen.