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Klage gegen US-Gesetz zum Schutz der Jugend im Internet

23.10.1998
Von Michael Hufelschulte
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Erst vor wenigen Tagen wurde in den USA ein Jugendschutz-Gesetz fürs Internet verabschiedet. Danach muß sich ein Internet-Surfer erst einmal identifizieren, bevor er auf Pornoseiten zugreifen darf. Andernfalls werden die Anbieter dieser Seiten mit einer Geldstrafe von 50 000 Dollar oder sechs Monaten Haft bestraft. Nun reichten Bürgergruppen, Online-Händler und Verlage eine Klage gegen das sogenannten "Child Online Protection Act" ein. "Das Gesetz ist völlig sinnlos", meint Barry Steinhardt von der Electronic Frontier Foundation, einer Organisation, die für die Freiheit im Web kämpft. "Das Netz ist global. Viele Webseiten unterliegen daher nicht dem amerikanischem Gesetz. Zudem enthalten selbst Newsgroups manchmal pornographisches Material." Anwälte erläuterten, daß nicht nur der "Rotlicht-Bereich" des Internets unter das neue Gesetz falle. So würde zum Beispiel auch der Starr-Report zu den Jugend-gefährdenden Seiten zählen.