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Lehrerbewertung durch Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt

Klage gegen "Spickmich": Lehrerin droht Niederlage vor Gericht

12.03.2008
Mit ihrer Klage gegen die Betreiber der "Spickmich"-Website zur Benotung von Lehrern droht einer zweiten Pädagogin eine Niederlage.

Der Vorsitzende Richter Michael Foos am Duisburger Landgericht signalisierte am Mittwoch, dass die Klage der Realschullehrerin aus Nordrhein-Westfalen wohl abgewiesen werde. "Das Interesse ihrer Mandantin überwiegt nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung", sagte er dem Anwalt der Klägerin. Die Pädagogin fühlt sich durch die von Schülern im Internet veröffentlichte Benotung ihrer Arbeit und Person in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Urteil soll am 18. April verkündet werden. Erst Ende Januar hatte das Landgericht Köln eine vergleichbare Klage einer Gymnasiallehrerin abgewiesen.

Die drei Betreiber des Internet-Portals zeigten sich nach der Verhandlung erleichtert: "Das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit." Ihrer Ansicht nach bietet "Spickmich" den Lehrern ein "faires Feedback für ihre Arbeit". Verständnis hätten sie allenfalls dafür, dass sich Pädagogen keiner Schmähkritik aussetzen wollen. Dies sei aber in ihrem Bewertungsportal ausgeschlossen.

Der Rechtsanwalt der klagenden Lehrerin hielt jedoch dagegen: "Eine solche Benotung greift das Selbstwertgefühl der Pädagogen an - und die ganze Welt kann zuschauen." Erst im Januar hatte das Landgericht Köln eine vergleichbare Klage einer Lehrerin aus dem Rheinland abgewiesen. In diesem Fall hatten die Richter argumentiert, dass Bewertungen in Kategorien wie "gut vorbereitet", "menschlich" oder "faire Noten" durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt seien. Von dieser Begründung zeigte sich am Mittwoch auch der Duisburger Richter Foos "überzeugt". (dpa/tc)