Kommissär Computer:

KIS von Rechts wegen unter Beschuß

28.03.1980

ZÜRICH (sg) - Das geplante Kriminalpolizeiliche Informationssystem (KIS), vielerorts unter Beschuß genommen, kann nun mit Sicherheit nicht wie vorgesehen ab 1981 die diesem zugedachten Aufgaben in Bund und Kantonen übernehmen. Man spricht derzeit sogar von einer Verschiebung "auf unbestimmte Dauer" und von allenfalls "schmerzlichen Abstrichen", die darauf hinauszulaufen scheinen, daß das KIS die ihm zugedachte Aufgabe, eine die ganze Schweiz umfassende Kriminalstatistik zu führen, nicht erfüllen kann. Wenigstens nicht in der ersten Ausbaustufe.

Die erste Ausbaustufe soll in den Teilbereichen Personenfahndung und Sachfahndung, Sammlungen von Informationen über Personen mit Kriminalpolizeilichen Orgärigen wirksdiii werden lassen. Diese Sammlungen lehnen die KIS-Gegner aus rechtsstaatlichen Bedenken heraus mit aller Entschiedenheit ab. Vor allem wohl auch, weil sie betürchten müssen, daß beispielsweise Demonstranten und Streikende damit im KIS aufgenommen wurden.

Der Basler SP-Natiorialrat Andreas Gerwig befürchtet gar, daß mit Einführung des K1S unter dem Stichwort"Strafverdächtige", eine neue Kategorie von Menschen gebildet werden könnte, deren besonderes Merkmal darin bestünde, daß ihnen, obwohl sie noch niemals straffällig wurden, in Zukunft jede Straftat zuzutrauen wäre. Gbrigens rechnet man

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