Risse im Gehäuse

Kindle-Nutzer klagen gegen Amazon

16.07.2009
Von pte pte
Nutzer von Amazons E-Reader "Kindle" haben eine Sammelklage gegen den Onlinehändler eingereicht.

Offenbar soll das 359 Dollar teure Gerät einen systematischen Gehäusefehler haben und auseinander bröckeln. Matthew Geise, Chef einer Immobilienverwaltung in Seattle, hatte im Februar dieses Jahres einen Kindle 2 für seine Frau gekauft. Nach nur drei Monaten habe es Risse im Gehäuse des Geräts gegeben und Teile seien zerbröselt. Im Laufe der Zeit wurden die Risse laut Geise immer größer und schließlich sei der Bildschirm des Kindle komplett eingefroren.

Was genau den Schaden verursachte, ist bisher nicht geklärt. Der verärgerte Geise vermutet jedoch, dass die verschiedenen zusätzlich erhältlichen Cover mitverantwortlich sind. Wie sich daraufhin herausstellte ist der Firmenchef nicht der einzige Kindle-User mit diesem Problem. "Ich weiß nicht, ob das passierte als ich das Gerät in die Hülle gepackt habe oder später. Ich hätte das Cover jedenfalls nicht gekauft, wenn ich gewusst hätte, dass so ein Risiko besteht", schreibt ein weiterer Nutzer einer Rezension vom 3. Juli auf der Amazon-Webseite. Ähnliches berichtet jemand am 13. Juli und beklagt, dass Amazon bei dem Problem nicht zufriedenstellend weitergeholfen habe.

Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, hätte Amazon im Fall von Geise zwar den Schaden bezüglich des eingefrorenen Bildschirms übernommen, sah sich jedoch nicht für die Risse zuständig. Diese Mängel werden von der Garantie offenbar nicht abgedeckt. Geise hätte 200 Dollar Reparaturkosten zu tragen gehabt. Seine Anwältin Beth Terrell ist davon überzeugt, dass hunderte Kindle-Nutzer dasselbe Problem mit zerbröckelnden Geräten hatten. Bis vor kurzem seien die Geräte aber offenbar noch ausgetauscht worden. Dass Amazon nun 200 Dollar für die Reparatur verlangt, ist demnach neu.

Amazon argumentiert, dass die Nutzer für die Risse im Gehäuse wohl selbst verantwortlich sein sollen. Laut dem Onlinehändler hätten die Benutzer den Deckel abgenommen, obwohl damit die Garantie verloren gehe. Bleibt nun abzuwarten, wie das Gericht entscheidet. Dem Höhenflug des E-Book-Readers, der hierzulande trotz seines Erfolgs immer noch auf sich warten lässt, dürfte die Klage aber zumindest einen kleinen Dämpfer verpasssen. (pte)