Verwaltung soll Technologiekonzept entwickeln

KGSt warnt Ost-Kommunen vor geschenkter Hard- und Software

09.11.1990

KÖLN (CW) - Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt), Köln, hat ein Gutachten mit verwaltungspolitischen Empfehlungen zur technikunterstützten Informationsverarbeitung in der Kommunalverwaltung der ehemaligen DDR erstellt.

In der Studie wird jeder Kommunalbehörde mit mehr als 5000 Einwohnern die Entwicklung eines Technologiekonzeptes empfohlen, das an erster Stelle organisations- und personalpolitische Festlegungen zu treffen hat.

Darüber hinaus sollten Aussagen zu Investitionen, Datenschutz, Datensicherung, Netzen, Hard- und Softwarekonzeption sowie zur Arbeitsplatz-Gestaltung enthalten sein. In den Vordergrund der Konzeption müssen nach Ansicht der Kölner Institution die drei strategischen Ziele Infrastruktur-, Verwaltungsreform- und Sozialverträglichkeitsansatz rücken.

Das Gutachten warnt die Planer ausdrücklich davor, die Technik vor Mensch und Organisation zu stellen. Mittelfristig würden daraus, so die KGSt, mehr Nach- als Vorteile entstehen. In diesem Zusammenhang sei auch das Problem geschenkter Hardware und Software zu sehen. Die Empfehlung: Der gesamte informationstechnische Gestaltungsprozeß sollte sich nicht an der Hardware orientieren, weil deren Kosten nur einen Bruchteil der Aufwendungen für die IT-Unterstützung der Verwaltungsarbeit darstellen. "Die organisatorischen, personalwirtschaftlichen und auch finanziellen Konsequenzen", so heißt es in der Studie, werden sehr schnell zu Effekten führen, die die Vorteile der Kosteneinsparung geschenkter Hard- und Software in ihr Gegenteil verkehren".