Gerichtsentscheidung

Keine Vorratsdatenspeicherung auf Firmenkosten

21.10.2008
Für die Vorratsdatenspeicherung müssen Telekommunikationsfirmen nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts vorläufig keine Technik auf eigene Kosten anschaffen.

Die 27. Kammer gab einem entsprechenden Eilantrag einer deutschen Tochterfirma der britischen BT-Gruppe statt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Gegen die einstweilige Anordnung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Mit dem Beschluss untersagte das Gericht der Bundesnetzagentur vorläufig, Maßnahmen gegen das Unternehmen einzuleiten (Beschluss der 27. Kammer vom 17. Oktober 2008 - VG 27 A 232.08).

Nach einer seit Januar geltenden Gesetzesregelung sind Anbieter von Telekommunikationsleistungen verpflichtet, die Gesprächsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu speichern und auch die Technik dafür bereitzustellen. Wer dies nicht tut, soll vom kommenden Jahr an mit einem Bußgeld zur Kasse gebeten werden. Die Kammer hatte bereits im Juli in einem gleichgelagerten Fall Zweifel geäußert, ob den Firmen die Kosten für die Vorratsdatenspeicherung aufgebürdet werden dürfen. Damals hatten die Richter das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt. Die Entscheidung dort steht noch aus.

Der Regulierungschef der BT-Gruppe, Felix Müller, sagte dem "Handelsblatt" (Mittwoch) zu dem Erfolg seines Eilantrages: "Das Gericht hat sehr deutlich gemacht, dass der Bund die Industrie nicht grenzenlos für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Terrorbekämpfung in Anspruch nehmen kann, ohne gleichzeitig adäquate Entschädigungsregeln vorzusehen." (dpa/tc)