Schlappe für Detemedien

Keine Haftung für fremde Inhalte

23.03.2001

MÜNCHEN (CW) - Die Detemedien ist auch beim zweiten Versuch, eine einstweilige Verfügung gegen Bmp.de Informationssysteme zu erwirken, gescheitert. Die Tochter der Deutschen Telekom wollte den Betreiber der Online-Suchmaschine Tel.de zwingen, Internet-Adressen zu unterdrücken, die den geschützten Begriff "Gelbe Seiten" missbräuchlich verwenden. Laut Tel.de-Anwalt An-selm Witthöft hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit seiner Ablehnung Detemedien vor einem Eigentor geschützt: Falls Suchmaschinen für Kennzeichen-Rechtsverletzungen haftbar seien, könne die Klägerin auch für wettbewerbswidrige Firmenbezeichnungen in ihren eigenen Telefonverzeichnissen belangt werden.