BGH

Keine grundsätzliche Elternhaftung bei illegalem Filesharing

08.01.2014
Eltern haften nicht automatisch für die Teilnahme ihrer volljährigen Kinder an illegalen Internet-Tauschbörsen.

Damit scheiterten vier führende Plattenfirmen mit ihrer Klage gegen einen Polizisten. Dieser war 2007 abgemahnt worden, weil Monate zuvor sein damals 20 Jahre alter Stiefsohn illegal Musik heruntergeladen und damit gleichzeitig auch 3749 Musikdateien auf einer Internet-Tauschbörse zum Upload angeboten hatte. Die Musikfirmen wollten nun die Kosten für Abmahnungen wegen Verletzung ihrer Urheberrechte in Höhe von rund 3400 Euro vom Stiefvater.

2012 hatte das Gericht bereits entschieden, dass Eltern nicht haften, wenn sie ihren minderjährigen Kinder illegale Downloads zuvor verboten haben. (dpa)