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Keine einjährige Abschreibung von PCs

16.10.2000
Entgegen anders lautenden Vorschlägen aus dem Wirtschaftssministerium ist das Finanzministerium offenbar nicht bereit, die Abschreibungsdauer von PCs auf ein Jahr zu verkürzen.

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Bundesfinanzministerium will keine steuerliche Abschreibung für PCs nach einem Jahr zulassen und wies entsprechende Überlegungen aus dem Wirtschaftsministerium zurück. "Wer solche Geräte kauft, setzt sie auch länger ein", erklärte ein Sprecher der Behörde. "So sehr die Branche auch boomt, eine nur einjährige Nutzung wird sie nicht belegen können." Für realistisch hält das Finanzministerium eine Verkürzung der Abschreibungsfrist von jetzt vier auf drei Jahre. Darauf hätten sich Experten von Bund und Ländern am vergangenen Dienstag verständigt. Die Länderfinanzminister dürften am 26. Oktober eine entsprechende Entscheidung verabschieden. Ferner denke man darüber nach, die Abschreibungsfristen künftig auch von der betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauer abhängig zu machen.