Patent-Urteil

Kein Verkaufsverbot für Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N

26.07.2012
Niederlage für Apple im Patentstreit vor dem Münchener Oberlandesgericht: Die Richter kamen dem Antrag nach einer Verfügung gegen den Verkauf von Galaxy Nexus und Galaxy Tab 10.1N nicht nach.

Apple hatte seinen Antrag auf ein Verkaufsverbot für das Smartphone Galaxy Nexus und für das Tablet Samsung Galaxy Tab 10.1N mit einem angeblich durch diese Samsung-Geräte verletzten technischen Patent begründet. Dieses Patent bezieht sich auf eine Methode zur Anzeige von Inhalten auf einem Touchscreen-Bildschirm mit Scrollen, Drehen und anderen Funktionen. Samsung will dagegen das in Europa unter der Nummer EP 2126678 B1 geführte Patent für ungültig erklären lassen.Die Südkoreaner argumentierten vor Gericht, dass das technische Verfahren schon existierte, bevor Apple es sich per Patent schützen ließ.

Einstweilige Verfügungen auf Grundlage von technischen Patenten sind in Deutschland die Ausnahme. Auch in diesem Fall wies das Oberlandesgericht München die Forderung von Apple nach einer Einstweiligen Verfügung gegen die betreffenden Samsung-Geräte ab (Az 6 U 1260/12). Zuvor hatte schon das Landgericht München dagegen entschieden - offenbar sträubten sich die Richter damals, die Gültigkeit des Apple-Patents in einem Eilverfahren zu bewerten und auf dessen Grundlage ein Verkaufsverbot für Geräte des Konkurrenten zu erlassen.

Samsung hat in einer Stellungnahme das Urteil des Oberlandesgerichts München begrüßt. Am Dienstag hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf wegen Verstoßes gegen für Apple geschützte Design-Muster ein europaweites Verkaufsverbot für das Samsung Galaxy Tab 7.7 ausgesprochen, einen Antrag von Apple auf eine Verfügung gegen das modifizierte Tablet-Modell Galaxy Tab 10.1N aber abgewiesen. Am kommenden Montag startet in Kalifornien ein weiterer Patent-Prozess zwischen den beiden Kontrahenten, in dem Apple die spektakuläre Schadensersatzforderung in Höhe von 2,5 Milliarden US-Dollar aufgestellt hat.

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