Urteil zu Internet-Auktion

Kein Schadenersatz für Porsche-Schnäppchen

21.07.2009
Er ersteigerte einen Porsche für 5,50 Euro und bekam ihn nicht: Deshalb wollte ein Mann vom Verkäufer des Wagens Schadenersatz einklagen.

Wie zuvor schon vor dem Landgericht Koblenz scheiterte er mit diesem Ansinnen allerdings auch vor dem dortigen Oberlandesgericht (OLG). Grundsätzlich sei der Verkäufer in einem solchen Fall zwar zum Schadenersatz verpflichtet, weil er den Kaufvertrag nicht erfüllt habe, befand das Gericht laut Mitteilung vom Dienstag. Im konkreten Fall allerdings nicht - weil es ein "als extrem zu bezeichnendes Missverhältnis zwischen dem gebotenen Preis und dem Wert der Sache" gebe (Beschluss vom 3. Juni - Az.: 5 U 429/09).

Der in Koblenz lebende Verkäufer des Sportwagens hatte die Auktion im Internet nach wenigen Minuten abgebrochen, weil ihm nach eigenen Angaben ein Fehler unterlaufen war. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger aus dem Raum Tübingen mit einem Gebot von 5,50 Euro die Nase vorn. Weil er den Wagen nicht bekam, verlangte er vom Verkäufer mindestens 75.000 Euro Schadenersatz. So viel war der Wagen seiner Ansicht nach wert. Das OLG wies die Klage des Mannes ab, weil andernfalls ein "Rechtsmissbrauch" drohe.

Mit der Entscheidung des OLG ist das Urteil des Landgerichts Koblenz rechtskräftig. Den Porsche hat der Besitzer übrigens kurz nach der gescheiterten Auktion doch noch via Internet versteigert - für 73.450 Euro. (dpa/tc)