BGH

Kein Ende im Rechtsstreit um Vergütungspflicht für PCs

08.04.2011
Im Streit um Urheberrechtsvergütungen für PCs vor dem Bundesgerichtshof ist kein schnelles Ende zu erwarten.
Bundesgerichtshof, Großer Sitzungssaal
Bundesgerichtshof, Großer Sitzungssaal
Foto: BGH

Der BGH erwäge, die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, sagte der Vorsitzende Richter des 1. Zivilsenats in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag. Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) streitet sich mit einem Computerhersteller, ob für die Zeit vor 2008 Vergütungen für Computer bezahlt werden müssen. Der BGH will am 21. Juli eine Entscheidung verkünden.

Die VG Wort verlangt für in Deutschland seit 2001 bis Ende 2007 vertriebene PCs eine Vergütung von 30 Euro pro Gerät. Damit sollen die Urheber für die Anfertigung privater Kopien entschädigt werden. Umstritten ist, ob eine solche Abgabe auch nach der bis Ende 2007 geltenden alten Fassung des Urheberrechtsgesetzes bezahlt werden muss. Der BGH hatte die Klage der VG Wort im Jahr 2008 zunächst abgewiesen; das Bundesverfassungsgericht hatte die Entscheidung jedoch wieder aufgehoben. Da es für die Auslegung möglicherweise auf europäisches Recht ankommt, könnte nun eine Vorlage an den EuGH nötig werden, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Joachim Bornkamm (Az. I ZR 30/11).

Seit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes 2008 können grundsätzlich auch Computer vergütungspflichtig sein. Verwertungsgesellschaften und der "Bundesverband Computerhersteller" haben sich auf einen Vergütungssatz von 13,65 Euro für PCs oder Laptops mit eingebautem Brenner geeinigt (ohne eingebauten Brenner 12,15 Euro). (dpa/tc)