Mainzer Staatskanzlei

Kein Drei-Stufen-Test für Tagesschau-App

07.01.2010
Die von der ARD geplante Tagesschau-App muss nach Ansicht des Chefs der Mainzer Staatskanzlei, Martin Stadelmaier, nicht den sogenannten Drei-Stufen-Test durchlaufen.

"Bei Apps handelt es sich um eine Software für bestimmte portable Geräte, um Angebote aus dem Internet besser verfügbar zu machen", sagte Stadelmaier der Deutschen Presse-Agentur dpa am Mittwoch. "Diese unterliegen meines Erachtens nicht den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages bezüglich des Drei-Stufen-Tests." Der Drei- Stufen-Test klopft öffentlich-rechtliche Internetangebote auf ihren gesellschaftlichen Nutzen, ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb und ihre Finanzierbarkeit ab.

Allerdings muss laut Stadelmaier, der zu den Vätern des Drei-Stufen-Tests zählt, jedes Internetangebot der öffentlich-rechtlichen Sender, also auch Tagesschau.de, mit dem Test überprüft werden. In diesem Test ist auch "die Art der Verbreitung" näher zu erläutern - und die App ist ein weiterer Verbreitungsweg eines Internetangebots. Die von ARD-Aktuell-Chefredakteur Kai Gniffke für das erste Quartal angekündigte kostenlose App für Smartphones wie das Apple iPhone war von Verbänden und Verlegern scharf unter Beschuss genommen worden, weil sie die Geschäftsmodelle der Privatunternehmen bedrohe. Besonders die Axel Springer AG kritisierte das ARD-Vorgehen, zumal Springer seit kurzem Apps von "Bild" und "Welt" als Bezahlmodelle am Markt testet.

Springer-Vorstandsvorsitzender Mathias Döpfner hatte vor dem Verlust Tausender Arbeitsplätze in der Verlagsbranche gewarnt, wenn sich mobile Bezahlangebote nicht durchsetzten. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) drohte mit einer Klage bei der EU-Kommission. Auch Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sprach sich dagegen aus.