Kantonale Verwaltung Zürich:

Kein Datenschutzbeauftragter nötig

21.09.1984

ZÜRICH (sg) - Ein Datenschutzbeauftragter ist im Kanton Zürich nicht gefragt: Die Regierung ist der Ansicht daß ein "Ombudsmann" genüge, um Datenmißbräuche zu verhindern

Darüber hinaus weist die Regierung die von der Partei "POCH" erhobenen Vorwürfe, nach denen der Mißbrauch und der nicht mehr kontrollierbare Gebrauch persönlicher Daten überhandnehme, als haltlos zurück Die Betroffenen hatten schließlich die Möglichkeit, sich über die von ihnen gespeicherten Daten an verschiedenen Stellen zu informieren beziehungsweise deren Richtigstellung zu verlangen.

Weiter wird festgestellt, daß ein wesentlicher Teil des Datenschutzes durch das Amtsgeheimnis strafrechtlich abgesichert sei. In verschiedenen Bereichen der Verwaltung bestünden zudem besondere Vorschriften und Verordnungen, um Mißbräuche zu verhindern.

Darüber hinaus stehe allen Betroffenen der Weg zum Ombudsmann - der eigentlichen Aufsichtsinstanz - offen.