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Kazaa-Betreiber darf US-Musik- und Filmindustrie verklagen

27.01.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Nach einem neuen Richterspruch hat der Kazaa-Betreiber Sharman Networks freie Bahn, die US-Unterhaltungsindustrie wegen Copyright- und Vertragsverletzung zu verklagen. Das Bezirksgericht in Los Angeles wies damit die Argumentation der Musik- und Filmindustrie zurück, die Anschuldigungen von Sharman Networks seien zu vage. Das - zumindest formal - im Südpazifik ansässige Softwareunternehmen wirft den Unterhaltungsfirmen vor, sie hätten sich mit Hilfe unregistrierter Kazaa-Software Zugang zu der P2P-Tauschbörse verschafft, um dort Nutzerdaten aufzuspüren. Außerdem hätten sie defekte oder gefälschte Dateien eingebracht und anderen Kazaa-Nutzern gedroht. Sharman Networks reagierte damit auf eine Unterlassungsklage, die die Unterhaltungskonzerne Ende 2002 wegen Copyright-Verletzungen auf Kazaa gegen das Unternehmen angestrebt hatten.

Daneben beschuldigt Sharman Networks die Branchenverbände RIAA (Recording Industry Association of America) und MPAA (Motion Picture Association of America), gegen das Kartellrecht zu verstoßen. So versuchten die Lobbyverbände, die Nutzung von Kazaa als legale Vertriebsplattform für Musik- und Film-Downloads mit allen Mitteln zu verhindern. Dieser Anklagepunkt werde jedoch aufgeschoben, bis ein ähnlicher Fall vor einem US-Berufungsgericht entschieden wurde, entschied Richter Stephen Wilson. (mb)