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Kaufangebot bei eBay ist laut Gerichtsurteil verbindlich

03.08.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Wer im Internet-Auktionshaus eBay etwas zum Kauf anbietet, kann nicht einfach einen Rückzieher machen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg (Niedersachsen) entschieden. In einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung verurteilte es einen Mann aus dem Emsland (Niedersachsen) zu Schadenersatz, der die Verkaufsaktion seines Autos vorzeitig beendet hatte. In dem Urteil heißt es, wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre damit verbindlich die Annahme des Höchstgebots. Kaufwillige wären der Willkür von Anbietern ausgeliefert, wenn diese es sich jederzeit anders überlegen könnten. (Aktenzeichen: 8 U 93/05)

Der Emsländer hatte ein Auto mit einem Startpreis von 1 Euro bei eBay offeriert. Der Wert des Wagens lag bei 7000 Euro. Als Frist für die Abgabe von Angeboten hatte der Mann zwei Wochen genannt. Nach einer Woche beendete er die Auktion. Zu diesem Zeitpunkt hatte ein Bayer mit 4550 Euro den höchsten Preis geboten. Als der Verkäufer das Auto nicht ausliefern wollte, klagte der Bayer auf Zahlung des Gewinns aus dem Unterschied zwischen seinem Angebot und dem Verkehrswert des Fahrzeugs.

Mit dem Internet-Angebot sei ein Kaufvertrag zu Stande gekommen, entschied das Gericht. Zwar gebe es im Recht Instrumente, einen Vertrag nachträglich aufzuheben, etwa wegen Irrtums. Im vorliegenden Fall könne sich der Beklagte darauf aber nicht berufen. (dpa/tc)