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Kartellverfahren: Microsoft erleidet Rückschlag

08.01.2002
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Microsoft ist mit seinem Antrag auf eine viermonatige Verlängerung des laufenden US-Kartellverfahrens gescheitert. Die zuständige Bundesrichterin Colleen Kollar-Kotelly lehnte das Gesuch des Softwareriesen mit der Begründung ab, der vorgesehene nächste Prozesstermin am 11. März sei realistisch und gebe beiden Parteien - Microsoft und der aus neun US-Bundesstaaten bestehenden Anklageseite - genügend Zeit, sich auf die Verhandlung vorzubereiten. Ferner sei sie von höheren Rechtsinstanzen auf einen schnellen Prozessverlauf gedrängt worden.

Microsoft hatte sich dafür eingesetzt, den nächsten Verhandlungstermin auf Juli zu verschieben. Der Softwareriese begründete dieses damit, dass er seine Verteidigung aufgrund der von der Anklage geforderten weitreichenden Strafmaßnahmen ausbauen müsse. Kollar-Kotelly konterte jedoch, in der Vergangenheit seien weitaus kompliziertere Aspekte des inzwischen drei Jahre dauernden Prozesses in deutlich weniger Zeit behandelt worden. "Meiner Meinung nach kann sich keine der beiden Seiten darauf berufen, es mangele ihnen an Ressourcen", fügte die Richterin abschließend hinzu.

Das Kartellverfahren wird von neun US-Bundesstaaten, allen voran Kalifornien, Connecticut und Iowa, fortgesetzt. Das US-Justizministerium und weitere neun Staaten, die ursprünglich ebenfalls zur Anklage gehörten, hatten sich Anfang November 2001 mit Microsoft auf eine außergerichtliche Beilegung des Prozesses geeinigt. Diesem Einigungskonzept muss Kollar-Kotelly noch zustimmen, bevor es gültig wird.

Im separat von der EU durchgeführten Kartellverfahren gegen Microsoft sollen nun zwei Vertreter der Anklageseite ebenfalls eine Verlängerung beantragt haben. Um welche Personen oder Firmen es sich dabei handelt, ist nicht klar. Wie das "Wall Street Journal" unter Berufung auf eingeweihte Kreise berichtet, werde es wahrscheinlich jedoch nicht zu einer Verlängerungsanhörung kommen. (ka)