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Kartellverfahren gegen Microsoft geht weiter

09.08.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In dem laufenden Kartellverfahren gegen Microsoft legen morgen Anklage und Verteidigung ihre Abschlußberichte vor. Die Gates-Company, die sich vor allem wegen unlauteren Wettbewerbs und Monopolbildung zu verantworten hat, informierte Pressevertreter bereits Ende letzter Woche über ihre Argumentationsstrategie. Der Softwareriese werde zunächst anführen, daß es der Anklage nicht gelungen sei, Microsoft eine Monopolstellung oder Behinderung von Konkurrenzprodukten nachzuweisen. Ferner ignoriere die Anklage die Schnellebigkeit sowie den Wettbewerbscharakter der High-Tech-Industrie und unterschätze die Gefahr, die Microsoft von anderen großen Firmen wie AOL und Sun Microsystems drohe.

Fast einen Monat hatten Chefankläger David Boies vom US-Justizministerium und die Verteidigung des Softwareriesen Zeit, ihre Hauptargumente zusammenzufassen. Morgen werden sie Richter Thomas Jackson vorgelegt, der beiden Parteien Einsicht in den jeweiligen Bericht der anderen gewähren wird. Anklage und Verteidigung haben dann bis zum 10. September Zeit, auf die Argumente der Gegenpartei einzugehen und einen überarbeiteten Bericht vorzulegen. Am 21. September folgen die Schlußplädoyers. Die Urteilsverkündung wird frühestens Ende dieses Jahres erwartet.