Web

Kartellverfahren: Erneute Schlappe für Microsoft

03.08.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ein US-Gericht hat am gestrigen Donnerstag einen Antrag von Microsoft abgelehnt, in dem der Softwarehersteller um erneute Anhörungen zum Thema Monopolmissbrauch ersucht hatte. Die Gates-Company strebte eine Aufhebung des vor einigen Wochen von einem Berufungsgericht bekräftigten Urteils an, wonach Microsoft durch die illegale Bündelung von Windows mit seiner Browser-Software "Internet Explorer" sein PC-Betriebssystem-Monopol ausgenutzt habe. Mit dieser Ablehnung geht der Fall nun zurück an eine niedrigere Instanz.

Das Berufungsgericht wies gestern gleichzeitig ein Gesuch der Klägerpartei, dem US-Justizministerium und 18 Bundesstaaten zurück, die auf ein beschleunigtes Verfahren gepocht hatten. Das Kartellverfahren wird damit wie ursprünglich geplant am 12. August in die nächste Runde gehen.

Experten erwarten, dass die niedrigere Instanz Microsoft nicht mit Samthandschuhen anfassen wird. Rob Enderle, Analyst beim Marktforschungsunternehmen Giga Information Group, rechnet mit scharfen Strafauflagen für Microsoft. Bob Schneider, Anwalt bei Chapman und Cutler in Chikago, sieht das ähnlich. Er geht davon aus, dass das niedrigere Gericht mit der Entscheidung des District Courts, dass Microsoft ein Monopolist ist, übereinstimmen wird: "Man wird versuchen, Maßnahmen zu finden, die Microsofts Verhalten in Zukunft ändern." Seiner Meinung nach könnte es durchaus erneut zu einem Urteil kommen, dass die Zerschlagung des Softwaregiganten anordnet.