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Kartellamt hält Gebührenforderung der Telekom für überhöht

15.06.1998
Von md 
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Bundeskartellamt mit Sitz in Berlin hat gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die von der Deutschen Telekom angestrebten Wechselgebühren für Telefonkunden als überhöht bezeichnet. Ein internationaler Vergleich lasse keine andere Beurteilung zu. Der Regulierer muß noch heute sein Urteil über den Preselection-Vorschlag der Telekom abgeben. Allgemein wird mit einer Ablehnung gerechnet. Der Antrag sieht beim Wechsel zu einem der neuen Anbieter Gebühren für den Endkunden von monatlich 47,26 Mark, wenigstens aber 38,19 Mark vor. Die Regulierungsbehörde hatte im März dieses Jahres 20,65 Mark als absolute Obergrenze festgelegt.