Datenschutzgesetz für die Schweiz überfällig:

Kanton St. Gallen will Datenhandel der Gemeinden unterbinden

12.01.1979

ST. GALLEN (sg) - Im Kanton St. Gallen wurde jetzt ein Gesetzentwurf der Regierung vorgelegt, der, so der Wortlaut, "die systematische Weitergabe von Daten zur geschäftlichen Werbung als unzulässig erklärt". Begründet wird dieser Gesetzesantrag damit, daß der Bürger in seinem persönlichen Bereich geschätzt sein muß und nicht seine sämtlichen Daten, an andere weitergegeben werden.

Damit wendet sich die St. Galler Regierung vor allem gegen die allgemeine Praxis der Gemeinden, die mit dem Adreßmaterial einen schwunghaften Handel bei einschlägig interessierten Firmen betreiben. Darüber hinaus beabsichtigt man jedoch nicht, weitere Datenschutzgesetze für den Kanton aufzustellen. Es sollen vielmehr die auf Bundesebene laufenden Entwicklungen abgewartet werden.

Derweil bezeichnet es auch bereits das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement als "skandalös", was mancherorts, und zwar auf Gemeindeebene, mit Adreßdaten getrieben wird. Doch haben die Kantone keine gesetzliche Handhabe, um diesen Zustand von sich aus zu unterbinden. Das zeigt einmal mehr, daß ein eigenes Datenschutzgesetz für die Schweiz mehr als überfällig ist.