Datenschutzgesetz:

Kanton Genf mit neuer Lösung

11.02.1983

GENF (sg) - Der bislang in Sachen Datenschutz führende Kanton Genf wird mit Wirkung vom 1. Februar den Schutz seiner Bürger vor dem Mißbrauch der in Verwaltungscomputern gespeicherten Daten weiter ausbauen.

Das neue Datenschutzgesetz wird das aus dem Jahre 1976, das seinerseits das erste in der Schweiz überhaupt war, ablösen.

Das neue Datenschutzgesetz soll unter anderem verhindern, daß sich zu viele Informationen in den Händen eines kleinen Personenkreises konzentrieren. Die Beamten der einzelnen Ämter werden für die Geheimhaltung der Daten verantwortlich sein und eine Kommission über

die Einhaltung der Datenschutzvorschriften beim Kanton wachen. Das neue Gesetz hält sich, auch das ist bislang einmalig in der Schweiz, im übrigen an die einschlägigen Richtlinien des Europarates.

Überdies möchte der Kanton Genf mit dem neuen Datenschutzgesetz Vorleistungen für eine Regelung auf Bundesebene, insbesondere wo es um den Datenschutz im privaten Bereich geht, erbringen.