Finanzierung von EDV-lnstallationen:

Kann denn Miete Sünde sein?

08.02.1980

IBM ist das größte Vermietungs-Unternehmen der Welt - IBM stellt auch Computer her ! Tatsache ist, daß sich die Miete - als Möglichkeit zur Nutzung einer EDV-Anlage - in der Computer-Industrie stärker als in anderen Industriezweigen etabliert hat.

Jedes Unternehmen, das in den fünfziger und sechziger Jahren seine ersten, zögernden Schritte in Richtung EDV-Installation unternahm, war froh, nicht die schwierige Entscheidung einer zwei oder drei Millionen Mark-lnvestition treffen zu müssen, sondern den Entschluß auf Basis einer einfach zu rechtfertigenden, monatlich budgetierbaren Miete fällen zu können, die sowohl Wartung als auch Software-Unterstützung umfaßte. Die Miete stellt für den Kunden nicht nur eine günstige Möglichkeit zur Nutzung von Hard- und Software dar. Vielmehr bietet das Mietgeschäft dem Unternehmer im Hinblick auf den Einsatz modernster und leistungsfähiger EDV-Systeme große Flexibilität, weil die Systeme bekanntlich ständig weiterentwickelt und technologisch verbessert werden.

Der Kauf von EDV-Systemen empfiehlt sich demjenigen, dem das ausgewählte Produkt und der Verwendungszweck gut vertraut sind und wenn feststeht, daß für genau dieses Modell ein kontinuierlicher Bedarf während der nächsten vier oder fünf Jahre besteht. Dazu gehört ferner, daß der Hersteller einen durchgehend hohen Service-Standard, schnelle Servicebereitschaft sowie fortschreitende technische Unterstützung über die gesamte Periode hinweg gewährleistet.

Die Vermietungsunternehmen bieten dem Anwender die Möglichkeit, vor einem Kauf die neue Ausstattung methodisch zu erproben. Die Zahlung von Mietgebühren während einiger Monate wiegt nicht so schwer wie die Investition von mehreren Tausend Mark in das falsche Produkt. Dazu können auf Wunsch Kaufoptionen vereinbart werden, so daß sich bei einem späteren Kaufentschluß die Mietgebühren nicht als fehlinvestierte Belastung herausstellen. Sollte die Geräteausstattung nicht den spezifischen Ansprüchen gerecht werden, so kann der Anwender normalerweise ohne finanzielle Zusatzbelastung ein anderes Modell auswählen. Ein weiterer Vorteil für den Mieter ergibt sich, wenn er mit einer Vermietungsgesellschaft zusammenarbeitet, die über EDV-Systeme und Peripherie verschiedener Hersteller verfügt, so daß untereinander im Wettbewerb stehende Produkte getestet werden können. Die daraus resultierende Auswahl ermöglicht ferner eine individuelle Zusammenstellung der EDV-Produkte (Mixed Hardware), so daß der Anwender im Endeffekt ein maßgeschneidertes System erhält, das er vielleicht von einem einzigen Hersteller hätte nicht bekommen können. Da die gestandenen Vermietungsunternehmen die Schwachstellen rivalisierender Herstellerprodukte kennen, kann der Anwender mit einer guten technischen Wartungs-Unterstützung für die gesamte Konfiguration rechnen.

Wer mietet, bleibt finanziell flexibel

Mieten bedeutet finanzielle Flexibilität, wie sie weder beim Kauf noch beim Leasing gegeben ist. In der Tat kann heute in bestimmten Situationen das Mieten der einzige Weg zur Anschaffung eines EDV-Systems innerhalb eines vorgegebenen Budgets sein, um so mehr, als die verbindlichen Ausgaben eines Unternehmens häufig auf ein Wirtschaftsjahr geplant sind. Der Anwender hat die Möglichkeit, die Mietzahlung zurückzuhalten, wenn der Service nicht zufriedenstellend ausfällt. Für die Dauer der Mietvereinbarung kann der . Anwender zusätzlich einen Werkvertrag für Erstellung und Nutzung von Anwender-Softwarepaketen abschließen.

Bei Problemen verzieht sich jeder in seine Ecke

Leasing stellt ein Mittel der zusätzlichen Kapitalbeschaffung für ein Unternehmen dar, hat jedoch Nachteile im praktischen Bereich, da sich der Leasingvertrag aus strengen Bedingungen zusammensetzt, die im wesentlichen festlegen, daß die gesamte Kapitaleinlage plus Zins innerhalb der Vertragsperiode (meistens fünf Jahre) zurückgezahlt werden muß. Wenig oder überhaupt keine Kostenermäßigung gibt es im Falle einer vorzeitigen Abtragung der Leasingsumme. Kaufoptionen können nur unter erschwerten Bedingungen erworben werden, da die Leasing-Unternehmen im ersten Jahr steuerlich begünstigte Abschreibungen von 100 Prozent in Anspruch nehmen, um ihren Gewinn in der Steuerbilanz möglichst niedrig auszuweisen.

Selten wird beim Leasing auch Wartung gewährleistet, weil diese auf Grund eines Jahresvertrages dem Hersteller zukommt. Bei nicht zufriedenstellenden Dienst- oder Systemleistungen kann es deshalb zu erheblichen Problemen mit dem Hersteller, dem Leasing-Unternehmen und dem Anwender kommen. Dabei wird sich jeder durch seinen Schlupfwinkel im Vertrag entziehen .

Eine integere Mietvereinbarung, für die allgemein eine Minimum-Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger gilt (einschließlich Wartung), bietet eine Anzahl von Unternehmen. Viele Hersteller die direkt an den Anwender gehen, haben mit mehr oder weniger Engagement Mietmöglichkeiten auf dem Programm .Die Vermietung seitens des Herstellers

beeinträchtigt die Produktauswahl anfänglich als auch zu einem späteren Zeitpunkt. Sie kann dort zu Problemen führen, wo Mixed Hardware mit Komponenten verschiedener Hersteller erforderlich ist. Manchmal bieten Hersteller oder Lieferanten auch selbst Vermietung an, obwohl der Vertrag aus dem Hause eines Finanz-lnstitutes stammt, das mit den Richtlinien einer Leasing-Vereinbarung arbeitet und zu gleichen Erfolgen oder Mißerfolgen führen kann.

Miete mit Kundendienst

Schließlich gibt es die auf Computer-Systeme und -Zubehör spezialisierten Mietunternehmen, die zu dem Mietkonzept noch einen breitgefächerten Kundendienst garantieren. Diese Unternehmen werten neue Computerprodukte aus und überprüfen jedes Produkt auf Leistungsfähigkeit, Solidität und Anwendbarkeit für den Kunden, bevor die Entscheidung über die Aufnahme in ihr Mietangebot getroffen wird. Durch die enge Zusammenarbeit mit den Herstellern sehen sie sich in der Lage, "off-the-shelf" oder schneller zu liefern, als dies der Hersteller vermag.

Vermietung von Anwender-Software

Die führenden Miet-Unternehmen lenken ihre Aufmerksamkeit nunmehr auf die Erweiterung ihres Gesamtangebotes an Service-Leistungen für die Computerindustrie. Die Vermietung von Anwender-Softwarepaketen sowohl für technische als auch kommerzielle Anwendungen erscheint im Sortiment. Einige Vermieter bieten die technische Wartung über eigenen Kundendienst, gleich, ob die Geräte gemietet sind oder nicht. Die größeren Vermietungsorganisationen unterhalten Niederlassungen in den wichtigsten europäischen Staaten ebenso wie in Nord-Amerika, so daß internationale Unternehmen aus einer Hand beliefert und finanziell aus einer Quelle versorgt werden können. Andere Expansionsmöglichkeiten bieten sich im Bereich der Computer-Medien sowie auf dem Second-Hand-Markt.

Folgekosten erschweren den Austausch

Mietverträge, die volle Wartung gewährleisten und eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten und weniger beinhalten, wurden zum akzeptablen Preis ausschließlich von den größeren Herstellern, sprich ICL und IBM, in England offeriert. Allgemein besteht die Meinung, daß ein Hauptgrund für das Mieten in der Flexibilität liegt: der Anwender kann durch kurzfristige Kündigung seine Konfiguration austauschen. Es ist jedoch schwierig, sich vorzustellen, daß viele der Anwender angesichts der bei größeren System-Veränderungen unvermeidlichen Kosten die Option in Anspruch nehmen. In der Tat hat das Vermieten eine größte Attraktivität für Mini-Computer, Textverarbeitungssystem und peripherische Geräte gewonnen, wo die Auswahl groß und die technischen Verbesserungen rapide sind, und ein Wechsel praktisch und wirtschaftlich vollzogen werden kann.

Interessant ist das Wachstum spezialisierter Unternehmen, die Mietverträge anbieten und die zurückgenommenen Anlagen weitervermarkten, weshalb sie flexible Vereinbarungen offerieren können. Doch tendieren diese Unternehmen zu größeren Systemen und beinahe immer zu IBM. Es gibt ein wachsendes Interesse an Mietmöglichkeiten, bei denen Verpflichtungen von zwölf Monaten oder weniger eingegangen werden bei denen zur Vermietung Lieferung und Installation gehören, und die Wartung als wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung im Vertrag erscheint. Jede defekte Komponente muß von dem Vermieter ersetzt werden. Ebenso muß dort, wo sich die geschäftlichen Anforderungen des Anwenders ändern oder überalterte Systeme durch technisch verbesserte Systeme ersetzt werden, die bestehende Ausstattung ohne zusätzliche Kosten ersetzt oder zurückgegeben werden können.

*John S. Clark ist Commercial Manager bei Hamilton Rentals