Kanada skeptisch über Bildschirmarbeit

11.06.1982

TORONTO (VWD) - Ein kanadischer Arbeitsschlichter hat verfügt, daß eine schwangere Frau die Arbeit an Bildschirmgeräten ohne Kürzung ihres Gehalts verweigern kann.

Die Frau begründete ihre Eingabe an den Arbeitgeber mit dem Hinweis ihres Arztes, der nicht ausschließen wollte, daß die am Bildschirm entstehenden Strahlen für das Baby gefährlich sein könnten. Unter Kürzung des Gehaltes versetzte sie der Arbeitgeber auf einen anderen Arbeitsplatz.

Der Arbeitsschlichter, ein in Kanada von Arbeitgeber und Gewerkschaften eingesetztes Gremium mit verbindlicher Urteilskraft, gab der Frau recht und verfügte die Nachzahlung des ausgefallenen Gehalts. In seiner Begründung betonte, das Gremium, es sei nicht in der Lage eine Entscheidung über die tatsächliche Wirkung der Strahlen am Bildschirm zu treffen, doch käme die wissenschaftliche Forschung nur unbefriedigend der angewandten Wissenschaft nach. Insofern sei die öffentliche Skepsis gegenüber neuen Techniken durchaus berechtigt, zumal Wissenschaftler nicht nur widersprüchlich urteilten, sondern auch ihre Meinung gegenüber neuen Techniken immer mehr änderten, die sie zuvor noch als "völlig human" und "ungefährlich für den Menschen" eingestuft hätten.