Apple vs Samsung…

Kalter Krieg im Smartphone-Markt

06.10.2011
Von 
Silvia Hänig ist Kommunikationsberaterin und Geschäftsführerin der iKOM in München.
Geschmacksmusterklage hin - Patentklage her. Kein Tag vergeht ohne neue Streitigkeiten im Smartphone-Markt. Der Gegenstand der Klagen ist dabei meist völlig klar, ungleich schwerer verständlich ist dagegen der rechtliche Blickwinkel.

Bereits seit geraumer Zeit versuchen sich Tech-Gigant Apple und sein schärfster Kontrahent Samsung mittels Patentklagen in unterschiedlichen Ländern gegenseitig kaltzustellen. Als vorläufigen Höhepunkt erwirkte Apple beim Landgericht Düsseldorf dabei Mitte September mit einer einstweiligen Verfügung ein Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1. im deutschen Markt. Der erste ernstzunehmende iPad-Rivale ist damit gestoppt, auch wenn die Hauptverhandlung erst im März 2012 ansteht. Denn Apple hat genügend Zeit, um sein iPad 3 auf dem Markt zu positionieren.

Doch auch Samsung ist nicht untätig und kündigt an, den bevorstehenden Verkauf des iPhone 4S in verschiedenen Märkten zu verhindern. Wiederum soll es eine einstweilige Verfügung sein, die den Gegner wirtschaftlich zu fallen bringen soll, denn laut Angaben von Samsung soll Apple bestehende Mobilfunkpatente verletzt haben.

Einstweilige Verfügung - das scharfe Schwert

Foto: Apple

Doch warum ist hier eine einstweilige Verfügung ein so mächtiges Instrument? Ein Rechtsanwalt und Branchenkenner, der selbst Patentklagen zwischen internationalen Größen im Smartphone-Markt führt, gibt Auskunft: "In aller Regel ist der Unterlassungsanspruch das 'schärfste Schwert' des Patentrechts, insbesondere wenn die Nutzung der patentierten Erfindung in der entsprechenden Branche faktisch unumgänglich ist und das fragliche Patent noch eine erhebliche Restlaufzeit hat." Im Einzelfall könnten auch die Schadensersatzansprüche einen Umfang annehmen, dass die Existenz des Unternehmens gefährdet ist, fügt er hinzu. "Das ist jedoch die Ausnahme." Er merkt zudem an, dass die Gerichte in Deutschland generell eher zurückhaltend sind, wenn es um die Vergabe einer einstweiligen Verfügung geht. Sie wüssten, was für das betroffene Unternehmen auf dem Spiel steht.