Unlauterer Wettbewerb und Preistreiberei

Kalifornien verklagt Amazon

15.09.2022
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Manfred Bremmer beschäftigt sich mit (fast) allem, was in die Bereiche Mobile Computing und Communications hineinfällt. Bevorzugt nimmt er dabei mobile Lösungen, Betriebssysteme, Apps und Endgeräte unter die Lupe und überprüft sie auf ihre Business-Tauglichkeit. Bremmer interessiert sich für Gadgets aller Art und testet diese auch.
Wegen angeblicher Preistreiberei und unlauterem Wettbewerb hat der US-Bundesstaat Kalifornien eine Kartellrechtsklage gegen Amazon eingereicht.
Der US-Bundesstaat Kalifornien will gerichtlich gegen - angeblich - unlauteres Geschäftsgebaren von Amazon vorgehen.
Der US-Bundesstaat Kalifornien will gerichtlich gegen - angeblich - unlauteres Geschäftsgebaren von Amazon vorgehen.
Foto: HQuality - shutterstock.com

Wie der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Kalifornien, Rob Bonta, mitteilte, hat sein Büro beim San Francisco Superior Court eine Klage gegen den Online-Einzelhandelsriesen Amazon eingereicht. Das Unternehmen wird beschuldigt, über seine Verträge mit Drittanbietern und Großhändlern die Preise in die Höhe zu treiben und den Wettbewerb zu unterdrücken.

Knebelverträge treiben Preise in die Höhe

Laut Bonta hat Amazon mindestens seit 2012 illegale Praktiken angewandt, um die Wettbewerbsfähigkeit anderer Online-Einzelhändler zu beeinträchtigen und die eigenen Position auf dem Online-Einzelhandelsmarkt zu stärken. So soll Amazon unter anderem Drittanbieter auf dem Amazon-Marktplatz durch Knebelverträge daran gehindert haben, ihre Waren günstiger auf anderen Plattformen oder ihrer eigenen Website anzubieten. Diejenigen, die sich nicht daran halten, können in den Suchergebnissen von Amazon nach unten rutschen oder von der Aufnahme in die "Buy Box" der Website ausgeschlossen werden, heißt es in der Klage, und sie können sogar suspendiert oder entfernt werden.

Die Dominanz des Unternehmens im Online-Einzelhandel lasse Drittverkäufern und Großhändlern dabei kaum eine andere Wahl, als zuzustimmen, so die Klage. Das Nachsehen hätten dabei Händler und Verbraucher in Form von überhöhten Gebühren und höhere Preisen, erklärte der Generalstaatsanwalt: "Ohne einen grundlegenden Preiswettbewerb und ohne verschiedene Online-Sites, die versuchen, sich gegenseitig mit immer niedrigeren Preisen auszustechen, stabilisierten sich die Preise künstlich auf einem höheren Niveau, als es bei einem funktionierenden Wettbewerb der Fall wäre."

Forderung nach mehr Kontrolle und Schadensersatz

"Fakt ist: Viele der Produkte, die wir online kaufen, wären billiger, wenn man den Marktkräften keine Grenzen setzen würde", begründete Bonta die Klage: "Wir werden nicht zulassen, dass Amazon den Markt auf Kosten der kalifornischen Verbraucher, Kleinunternehmer und einer fairen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft nach seinem Willen beugt."

Als Konsequenz wird das Gericht in der Klage (PDF) aufgefordert, Amazon die Fortsetzung dieser Praktiken zu untersagen und einen Beobachter zu ernennen, der die Einhaltung der Vorschriften durch das Unternehmen sicherstellen soll. Darüber hinaus wird ein nicht näher bezifferter Schadenersatz für die Schädigung der Wirtschaft des Bundesstaates sowie eine Entschädigung in Höhe von 2,500 Dollar für jeden vor Gericht nachgewiesenen Verstoß gegen das Zivil- und Berufsrecht des Bundesstaates gefordert.

Amazon warnt vor höheren Preisen

Das beschuldigte Unternehmen weist - wenig überraschend - jede Schuld von sich. "Ähnlich wie der Generalstaatsanwalt von Washington, dessen Klage von den Gerichten abgewiesen wurde, sieht auch der Generalstaatsanwalt von Kalifornien die Sachelage falsch", erklärte ein Amazon-Sprecher in einer Stellungnahme: "Die Verkäufer legen die Preise für die Produkte, die sie in unserem Shop anbieten, selbst fest, wie jedes Geschäft behalten wir uns aber das Recht vor, Angebote, die nicht wettbewerbsfähig sind, nicht hervorzuheben." Die von der Generalstaatsanwaltschaft angestrebte Erleichterung würde Amazon zwingen, den Kunden höhere Preise anzubieten, was merkwürdigerweise gegen die Kernziele des Kartellrechts verstößt, warnte er. "Wir hoffen, dass das kalifornische Gericht zum gleichen Schluss kommt wie das Gericht in Washington D.C. und diese Klage umgehend abweist", fügte der Sprecher hinzu.

Ähnliche Klage in Washington abgewiesen

Amazon ist nicht nur in Kalifornien wegen seiner angeblichen Geschäftsgebaren ins Visier der Kartellbehörden geraten. In Washington D.C. wurde das Unternehmen bereits aus ähnlichen Gründen vom District of Columbia verklagt - die Klage wurde allerdings Anfang August in zweiter Instanz aus Mangel an Beweisen abgewiesen.

Ein Streit mit der EU endete hingegen im Juli mit einem Vergleich. Darin erklärte Amazon, dass es für einen Zeitraum von fünf Jahren keine nicht öffentlichen Daten von Drittverkäufern mehr verwenden werde, um mit Händlern auf seinen europäischen Websites zu konkurrieren. Das Unternehmen versprach außerdem, alle Verkäufer gleich zu behandeln, wenn es entscheidet, was in seine "Buy Box" aufgenommen wird. Dieser Vergleichsvorschlag muss noch von den Regulierungsbehörden der Europäischen Kommission genehmigt werden.