Keine vergünstigten Upgrades mehr auf Mac-Betriebssystem

Käufer von Apple-Clones haben jetzt das Nachsehen

05.09.1997

Apple Computer setzt mit dieser Entscheidung das bisherige Upgrade-Programm "Mac OS Up-to-Date" außer Kraft. Dieses sollte Käufer von Mac-Systemen davor schützen, mit ihren brandneuen Rechnern veraltete Betriebssystemtechnologie zu erwerben. Das Upgrade-Prozedere galt dann, wenn Apple innerhalb einer vom Kaufzeitpunkt gerechneten 30-Tage-Frist ein neues Betriebssystem auf den Markt brachte. Für diesen Fall waren Käufer eines Original-Apple-Rechners oder eines Clones berechtigt, für nur zehn Dollar das neue Macintosh-Betriebssystem zu erwerben.

Konditionen für Mac-OS 8.0 unklar

Kunden, die Macintosh-Nachbildungen etwa von Umax oder Power Computing nach dem 1. August 1997 erworben haben, müssen sich mit dem Hersteller dieser Rechner in Verbindung setzen, um sich nach den Konditionen für eine Aufrüstung auf das momentan aktuelle Mac-Betriebssystem, Version 8.0, zu erkundigen.

Apple hat aufgrund einer von Aufsichtsratsmitglied Steve Jobs veranlaßten Neuausrichtung seiner Lizenzierungspolitik bislang keine Rechte für das aktuelle Betriebssystem an einen Clone-Hersteller vergeben. Somit kann keiner der Cloner das Mac-OS in der Version 8.0 auf seinen Rechnern anbieten - ein Umstand, der dem jetzt getroffenen Upgrade-Prozedere besondere Bedeutung gibt.

Wie das "Wall Street Journal" meldet, hatten aber zumindest Apple und Power Computing mittlerweile eine Lizenzierungsvereinbarung getroffen. Diese Vereinbarung ist aber Makulatur, nachdem Apple Power Computing für 100 Millionen Dollar gekauft hat. Power Computing hatte im Dezember 1995 erstmals eine Lizenz von Apple erworben. In weniger als zwei Jahren war das Unternehmen dann zu einer Firma mit 300 Millionen Dollar Umsatz aufgestiegen. Ein Wachstum allerdings, das vor allem zu Lasten Apples ging. Früher hatte das Unternehmen aus Cupertino, Kalifornien, gehofft, durch die Vergabe von Lizenzrechten den Markt für Macintosh-Maschinen insgesamt auszuweiten. Die Verantwortlichen mußten jedoch erkennen, daß Apple bei gleichbleibendem Marktsegment Anteile an die Clone-Hersteller verlor. Die Vorteile von Lizenzrechtsvergaben würden, so eine Stellungnahme von Apple, mittlerweile von deren Nachteilen überwogen.