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Juristischer Etappensieg für Verschmelzung von Telekom und T-Online

10.02.2006
Die Deutsche Telekom und ihre Internet- Tochter T-Online haben einen wichtigen juristischen Etappensieg für ihre geplante Fusion errungen.

Nach einem Beschluss des Frankfurter Oberlandesgerichts dürfen beide Firmen verschmelzen. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, so dass die entscheidende Eintragung ins Handelsregister zur Zeit noch nicht möglich ist, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Es hob damit eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt vom November auf (Az.: 12 W 185/05).

Die Gegner der Fusion wollen gegen die Freigabe Einspruch beim Bundesgerichtshof (BGH) einreichen. "Wir werden Beschwerde gegen das Urteil einlegen", sagte in Düsseldorf Peter Dreier, der zwei Fusionsgegner sowie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in dem Verfahren vertritt. Bis zur Freigabe der Verschmelzung würden also noch weitere Monate vergehen.

Ein Sprecher von T-Online in Darmstadt begrüßte, dass die Verschmelzung grundsätzlich freigegeben worden sei. "Wir warten ab, was jetzt auf uns zukommt", sagte er.

Mehrere Kleinaktionäre, die zusammen rund 0,057 Prozent der Aktien halten, hatten die von der Hauptversammlung nahezu einstimmig gebilligte Fusion angefochten. Sie kritisieren unter anderem die geringe Abfindung für die T-Online-Aktionäre in Höhe von 8,99 Euro, die deutlich unter dem ursprünglichen Ausgabepreis von damals 27 Euro liegt. Die Telekom will mit der Reintegration ihrer Tochter dagegen die gemeinsame Schlagkraft ihres Online- und Festnetz-Angebots erhöhen.

In ihrer Begründung erklärten die Richter, unabhängig von den noch laufenden Klagen unter anderem wegen der Abfindungshöhe überwiege das Interesse an einer sofortigen Verschmelzung. Bei einer Verzögerung könne sich die Telekom über Jahre hinweg nicht so strukturieren, wie es die Unternehmensleitung für erforderlich halte, erläuterte ein Sprecher. "Dies hätte negative Auswirkungen auf das internationale Ansehen des Unternehmens und auf seinen Aktienkurs." Auch dürfe durch die Klagen die Kompetenzordnung im Unternehmen nicht auf Jahre hinaus auf den Kopf gestellt werden.

Obwohl das Gericht die Eilbedürftigkeit des Falles betonte, ist nach Angaben eines Sprechers die entscheidende Eintragung ins Handelsregister noch nicht möglich. Innerhalb eines Monats nach der Zustellung könnten die klagenden Aktionäre Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Sollte dies erfolgen, könne die Eintragung erst erfolgen, wenn der Bundesgerichtshof entsprechend entscheide. Die Zulassung des Rechtsmittels wurde mit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfragen und des hohen Interesses für die Allgemeinheit begründet.

Der Kurs der T-Online-Aktie reagierte heftig auf die Gerichtsentscheidung: Sie schloss 4,76 Prozent schwächer bei 7,80 Euro. Die Aktie der Deutschen Telekom stieg hingegen um 1,65 Prozent auf 13,56 Euro. (dpa/tc)