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Juristische Risiken bei eBay - Misstrauen bei Superschnäppchen

28.09.2007
Bei der Frage nach seinem Jahresnettoeinkommen geriet der Angeklagte ins Stocken. Nicht, dass der freie Softwareingenieur - ein Normalverdiener - viel zu verbergen gehabt hätte.

Sondern weil ihm die Rolle als Angeklagter, der in einem schmucklosen Pforzheimer Gerichtssaal zu seinen persönlichen Verhältnissen befragt wurde, sichtlich fremd war. Wo er doch nichts anderes getan hatte als Millionen Deutscher vor und nach ihm: Er hatte über eBay ein Schnäppchen ersteigert.

Zwei Instanzen benötigte er, bis ihm das Landgericht Karlsruhe, Außenstelle Pforzheim, am Freitag bestätigte, dass er doch kein Hehler ist, sondern eigentlich nur Pech hatte. Pech, das zuerst nach Glück ausgesehen hatte: Bei 670 Euro erhielt er im Juli 2005 den Zuschlag für ein Navigationsgerät, das ihn im Handel gut 2000 Euro gekostet hätte. Es war Diebesgut, wie sich später herausstellte, und er gab es bereitwillig bei der Polizei ab. "Ich hatte den Eindruck, dass er nicht wusste, dass das Gerät geklaut war", gab der damals ermittelnde Beamte am Freitag zu Protokoll. Das Amtsgericht Pforzheim hatte im Juni gleichwohl 1200 Euro Geldstrafe wegen Hehlerei verhängt - und Millionen von Schnäppchenjägern mussten bangen, eines Tages ebenfalls auf einer Anklagebank zu sitzen.

Mit dem Freispruch durch das Landgericht herrscht nun wieder etwas mehr Rechtssicherheit für die zahllosen Kunden des populären Internetauktionshauses. Denn der Richterspruch lässt sich ungefähr so zusammenfassen: Ein Schnäppchenpreis allein muss den Käufer noch nicht misstrauisch machen.

Dennoch warf der Prozess ein Schlaglicht auf die rechtlichen Risiken, die eBay-Käufern drohen können. Zwar macht sich wegen Hehlerei nur derjenige strafbar, der vorsätzlich gestohlene Ware kauft. Dafür reicht es aber schon, wenn man mit der illegalen Herkunft des Angebots rechnet und trotzdem steigert. Und weil die Juristen, wie es Richter Andreas Heidrich am Freitag formulierte, nicht "in die Köpfe der Angeklagten schauen" können, orientieren sie sich bei der Vorsatzfrage eben an äußeren Umständen.

Zum Beispiel am Geld: Zwar war nach Ansicht der Richter im konkreten Fall noch kein akutes Misstrauen angezeigt, obwohl das "Navi" nicht einmal 30 Prozent des handelsüblichen Preises kosten sollte. Immerhin gab es bei eBay vergleichbare Deals. Auch der Einstiegspreis von einem Euro ist aus Sicht des Gerichts unverdächtig, weil fast alle eBay-Angebote dort beginnen, um möglichst viele Bieter anzulocken. Dagegen sollte man sich bei einer "Sofortkauf-Option" mit einem sensationellen Festpreis vom Verkäufer doch lieber die Hintergründe des Angebots erläutern lassen, mahnte Heidrich: "Wenn da keine plausible Antwort kommt, sollte man die Finger davon lassen."

In der Verhandlung wurde zudem deutlich, dass auch das eBay-Bewertungssystem wenig Gewähr für die legale Herkunft der Ware bietet. Damit wird zum einen die Kundenzufriedenheit gemessen, zum anderen - Stichwort "Powerseller" - eine Aussage zum Umsatz des Anbieters gemacht. In dieser Skala können es auch Hehler ganz nach oben schaffen: Der Anbieter, dem der Pforzheimer Angeklagte aufgesessen war, hatte mehr als 99 Prozent positive Bewertungen.

Zwar unterhält das Internetauktionshaus nach Auskunft seiner Pressestelle eine Sicherheitsabteilung mit rund 100 Mitarbeitern. Wenn jemand in kurzer Zeit viele sehr hochwertige Artikel anbiete, dann verlange eBay Eigentumsnachweise, wurde versichert. Im Prozess musste ein vorgeladener eBay-Sachverständiger aber letztlich einräumen: "Man kann nicht feststellen, in welchem Maß gestohlene Ware versteigert wird."

Doch wenn sich die Linie des Landgerichts Karlsruhe bei den anderen Gerichten durchsetzt, wird der aufmerksame Normalbieter nicht mit einer Anklage der Staatsanwaltschaft rechnen müssen: "Wir sollten uns vor einer Überkriminalisierung solcher Alltagsfälle hüten", resümierte Richter Heidrich. Der Angeklagte jedenfalls will ins Online-Geschäft zurückkehren: "Wenn ich was sehe, was ich brauche, werde ich weiter mitsteigern." (dpa/tc)