Juristische Fallstricke: "An GPL-Verletzungen mangelt es nicht"

25.04.2005

WELTE: Nur dann, wenn ich selbst Rechte an dem Code habe. Das betrifft Teile des Linux-Kernels. Außerdem haben mir einige befreundete Entwickler ihre Rechte übertragen.

CW: Was dürfen Unternehmen mit Software unter der GPL machen - und was nicht?

WELTE: Zunächst darf man alles mit solcher Software machen. Die Nutzung ist nicht eingeschränkt. Wenn man Software unter der GPL weiter verbreitet oder verändert beziehungsweise erweitert, also ein abgeleitetes Werk erstellt, dann muss diese Software unter Einhaltung der GPL-Lizenzbedingungen veröffentlicht werden. Oder man trifft Vereinbarungen mit den Autoren des betreffenden GPL-lizenzierten Programms. Solche Fälle gibt es tatsächlich. Aber beim Linux-Kernel ist das praktisch unmöglich, weil man die Beteiligten gar nicht alle ausfindig machen kann.

Die GPL - für das Business ungeeignet?

CW: Dann eignet sich GPL-Software aber kaum für das Business.