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Judgement Day: EU vs. Microsoft

17.09.2007
Richter Bo Vesterdorf vom zweithöchsten EU-Gericht in Luxemburg hat heute um 9:30 Uhr das mit Spannung erwartete Urteil in der Berufung von Microsoft gegen das Kartellurteil vom März 2004 und in der Folge verhängte Bußgelder und Auflagen verkündet.

Die EU-Richter haben das Bußgeld von 497 Millionen Euro gegen den weltgrößten Softwarekonzern Microsoft wegen Marktmissbrauchs bestätigt. Das entschied das EU-Gericht der ersten Instanz am Montag in Luxemburg.

Die EU-Kommission hat sich in der Auseinandersetzung mit dem US-Softwareriesen Microsoft in den wesentlichen Punkten durchgesetzt. Die EU-Richter bestätigten am Montag in Luxemburg das Bußgeld von 497 Millionen Euro gegen den weltgrößten Softwarekonzern wegen Marktmissbrauchs. Die Kommission habe vor drei Jahren Schwere und Dauer des Verstoßes angemessen geahndet, urteilte das Gericht.

Microsoft müsse technische Einzelheiten für Konkurrenten offenlegen, damit deren Software für große Betriebsrechner mit dem Betriebssystem Windows vereinbar wird, entschied das zweithöchste Gericht. Diese Frage war einer der Hauptstreitpunkte in dem jahrelangen Verfahren gewesen. Das Gericht annullierte allerdings die Entscheidung der Kommission, einen Treuhänder zur Überwachung der Maßnahmen einzusetzen.

Die EU-Richter bestätigten auch die Entscheidung der EU-Kommission, wonach Microsoft in unzulässiger Weise Windows mit dem Multimedia-Abspielprogramm Media Player gekoppelt hat. Microsoft ist der mit Abstand größte und wichtigste Brüsseler Wettbewerbsfall. Die Kommission hatte in diesem Streit ihr Prestige in der Wettbewerbspolitik aufs Spiel gesetzt.

Microsoft: Noch keine Entscheidung über Berufung

Microsoft will erst nach genauer Lektüre des Urteils des Europäischen Gerichts Erster Instanz über eine mögliche Berufung entscheiden. "Wir müssen erst einmal das Urteil lesen, bevor wir darüber entscheiden", sagte Microsoft-Chefanwalt Brad Smith am Montag in Luxemburg kurz nach der Urteilsverkündung.

"Wir sind auf weitere Bemühungen eingestellt, die heutige Entscheidung umzusetzen und sie zu respektieren", versicherte er. Dies bedeute jedoch nicht, dass Microsoft auf Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil verzichte. "Obwohl es immer eine Menge Aufregung in diesen Fällen gibt, sollte man erst einmal lesen, dann nachdenken und dann entscheiden."

An der "Verpflichtung von Microsoft gegenüber Europa" werde sich nichts ändern. In den knapp neun Jahren des Streits mit der EU-Kommission seien Microsofts Mitarbeiterzahl in Europa von 3900 auf 13.000 gestiegen, die Forschungsinvestitionen von drei auf fast 500 Millionen Dollar. "Wir hoffen, die technologische Entwicklung weiter voranbringen und mehr Arbeitsplätze auf diesem Kontinent (Europa) schaffen zu können", so Generaljustiziar Smith.

Kommission begrüßt Entscheidung

Die EU-Kommission hat die Entscheidung des EU-Gerichts der ersten Instanz im Microsoft-Prozess begrüßt. Das teilte die Behörde am Montag in Brüssel mit. Das zweithöchste EU-Gericht hatte sich in Luxemburg hinter die Wettbewerbshüter aus Brüssel gestellt und hatte eine im Jahr 2004 von der Kommission verhängte Strafe von 497 Millionen Euro gegen den Softwarekonzern wegen Marktmissbrauchs bestätigt. Nach Auffassung der Kommission wurde darüber geurteilt, ob Microsoft den Markt regulieren und Verbrauchern Programme aufzwingen könne oder nicht. 95 Prozent aller Computer weltweit arbeiteten mit dem Microsoft-Betriebssystem Windows.

Unterschiedliche Reaktionen

Das Microsoft-Urteil des EU-Gerichts ist von Unterstützern und Gegnern des US-Softwarekonzerns völlig unterschiedlich bewertet worden. "Unsere Mitglieder sind sehr besorgt über die Auswirkungen dieses Falles für den Schutz geistigen Eigentums in Europa", sagte Jonathan Zuck, Präsident der Association für Competitive Technology (ACT). Der Verband vertritt vor allem kleine und mittelständische US-Softwarehersteller und unterstützte die Microsoft-Klage. "Das ist eine völlig willkürliche Behandlung des geistigen Eigentums von Microsoft", sagte Zuck. "Dies ist ein sehr schlimmer Präzedenzfall für mögliche Investitionen von kleineren Unternehmen in Europa."

Wichtige Microsoft-Konkurrenten begrüßten das Urteil nachdrücklich. "Microsoft muss das jetzt umsetzen", sagte Thomas Vinje, Prozessvertreter des European Committee for Interoperable Systems (ECIS). Der Organisation gehören unter anderem Adobe Systems, Corel, IBM, Nokia, Opera, Oracle, RealNetworks und Sun Microsystems an. "Dieses Urteil schafft Prinzipien für das Verhalten von Firmen in einer Reihe von Fällen und in einer Reihe von Märkten. Dies sind 'Verkehrsregeln', die gut für den europäischen Verbraucher sind".

Hintergrund

Der Streit um die marktbeherrschende Stellung des weltgrößten Softwareherstellers Microsoft hat in Brüssel beispiellose Dimensionen angenommen. Die EU-Richter stellten sich am Montag nun hinter die EU-Kommission und ersparten der Behörde einen Gesichtsverlust. Viele Spezialisten zweifelten, ob eine Verwaltung wie die EU-Kommission es mit ihren begrenzten Mitteln überhaupt mit einem gigantischen Konzern aufnehmen kann, der eine Armada von Anwälten und Experten beschäftigt.

Die Kommission verhängte gegen den Konzern bereits vor gut drei Jahren ein Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung. Das Unternehmen wurde zudem verurteilt, Windows für den Wettbewerb zu öffnen. Seitdem dreht sich der Konflikt im Kern um die Umsetzung dieser Sanktionen.

Im Juli 2006 verpflichtete EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes Microsoft wegen Nichterfüllung der Strafmaßnahmen zu einem neuen Strafgeld von 280,5 Millionen Euro. Weitere hohe Bußen drohen, denn Microsoft hielt sich nach Brüsseler Einschätzung nicht an die früheren Sanktionen. Eine derartig harte Linie eines Konzens ist in der EU-Wettbewerbspolitik einmalig.

Microsoft soll nach dem Willen der Kommission dafür sorgen, dass sein Windows-System für Arbeitsgruppenrechner mit Anwendungen anderer Hersteller dialogfähig ist. Die dafür gelieferten Schnittstelleninformationen für Konkurrenten reichen nach Einschätzung Brüssels aber bei weitem nicht aus. Das Gericht Erster Instanz bestätigte nun diesen Vorwurf.

Ein weiterer Streitpunkt der Entscheidung von März 2004 ist die von der EU-Kommission erzwungene Version von Windows ohne das Multimedia-Programm Media Player. Die EU-Behörde sah damals darin eine unzulässige Koppelung. Die EU-Richter bestätigten die Kommission auch in diesem Punkt. Microsoft argumentiert, die abgespeckte Windows-Version sei ein Flop an der Ladentheke.

Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen

In der Software-Industrie wird das Microsoft-Urteil der EU-Richter einen Meilenstein setzen. Konzerne wie Microsoft werden künftig penibel darauf achten müssen, sich in den von Luxemburg aufgezeigten Grenzen am Markt zu bewegen. Für die Verbraucher werden die Auswirkungen des Richterspruchs dagegen wesentlich weniger spektakulär ausfallen.

Die von der EU-Kommission kritisierte Koppelung von Windows Media Player mit dem Betriebssystem Windows ist für "Otto Normalanwender" schon lange kein Thema mehr. Die von Brüssel erzwungene Windows-Variante ohne eingebauten Media-Player hat sich am Markt als Flop erwiesen. Bei diesem Thema ist die Karawane ohnehin längst weitergezogen. Mit Videoportalen wie YouTube hat sich die "Flash"-Technologie von Microsoft-Konkurrent Adobe als dominierendes Multimedia-Format im Web durchgesetzt, nicht der Media Player. Microsoft tritt hier mit seiner neuen Technologie "Silverlight" als Herausforderer an, allerdings nicht als Marktführer.

Auch den Markt der Musik-Download-Portale führt nicht Microsoft mit seinem Windows-Media-System an, sondern Apple mit "iTunes" und der Kopierschutztechnik "FairPlay". Aktuell sehen sich sowohl Microsoft als auch Apple mit dem Trend konfrontiert, dass Inhalteanbieter auf einen für die Verbraucher zu komplexen Kopierschutz verzichten und nicht mehr unbedingt auf Plattformen wie iTunes oder "Zune" angewiesen sind.

Auch im Unternehmensmarkt wird das Urteil der EU-Richter keine Umwälzung auslösen. Unabhängig von dem EU-Verfahren ist bei allen führenden Softwareherstellern die Botschaft angekommen, dass die meisten Kunden keine isolierten Insel-Lösungen mehr wünschen. Microsoft hat in den vergangenen Jahren in einer Reihe von Vereinbarungen mit Wettbewerbern wie Sun Microsystems oder Novell solche Schnittstellen-Lösungen definiert.

Die Vertragspartner von Microsoft werden künftig bei Verhandlungen mit dem Softwareriesen eine bessere Ausgangsposition haben, denn die Richter in Luxemburg haben die möglichen Lizenzgebühren für solche Schnittstellen-Informationen deutlich gedeckelt. Gleichzeitig wurde Microsoft verpflichtet, die Wettbewerber umfangreich zu informieren, wie diese mit ihren Lösungen an Microsoft-Systeme andocken können.

Dokumente und O-Töne

Die Presserklärung des Court of First Instance sowie das vollständige Urteil (248 Seiten!) stehen als PDFs zur Verfügung. Außerdem gibt es die Brüsseler Pressekonferenz von Brad Smith als Video-Stream. (dpa/tc)