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Jimi Hendrix-Domain bleibt in der Familie

08.08.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - In einem Schiedsspruch der UN-Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) ist der Betreiber der Website "www.jimihendrix.com" aufgefordert worden auf den Namen der Internet-Domain zu verzichten. Die Familie des 1970 verstorbenen Gitarristen Jimi Hendrix hatte gegen den Betreiber Denny Hammerton geklagt. Nach Ansicht der WIPO liegen die Namensrechte ausschließlich bei der Familie. Die Entscheidung richtete sich gegen die Praxis des so genannten Cybersquatting. Cybersquatter reservieren sich bestimmte Domain-Namen, mit Vorliebe die von bekannten Firmen oder Personen, um sie später teuer zu verkaufen.