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Jetzt offiziell: EU-Gericht entscheidet am 17. September über Microsoft-Berufung

18.07.2007
Am 17. September, dem letzten Arbeitstag des Vorsitzenden Richters Bo Vesterdorf, wird der EU-Gerichtshof Erster Instanz über Microsofts Berufung gegen das Kartellurteil der EU-Kommission aus dem Jahr 2004 entscheiden.

Der 17. September geisterte bereits seit einiger Zeit als Spekulation durch die Presse und wurde gestern von dem Luxemburger Berufungsgericht offiziell bestätigt. Die EU hatte Microsoft im März 2004 zu einem Rekordbußgeld von 497 Millionen Euro verdonnert, außerdem wurde dem US-Konzern auferlegt, der Konkurrenz verschiedene Windows-Kommunikationsprotokolle offenzulegen und ein abgespecktes Windows ohne integrierten Media Player anzubieten (für das sich weder PC-Hersteller noch Verbraucher interessieren).

Microsoft legte gegen die Entscheidung Berufung ein. Erste Anhörungen in der Sache gab es dann aber erst rund zwei Jahre später im April 2006. Später folgten eine weitere Geldbuße und zahlreiche juristische Scharmützel um die Offenlegung der Windows-Schnittstellen. Die EU-Kommission hat noch nicht endgültig entschieden, ob sie sich hier mit Microsofts derzeitiger Lizenzierung zufrieden gibt. Die Wettbewerbshüter haben Microsoft bereits mit weitere Geldstrafen gedroht.

Die Entscheidung der Gerichtshofs Erster Instanz wird am 17. September um 9:30 Ortszeit bekanntgegeben. Es dürfte nicht die letzte gewesen sein, da sowohl die Kommission als auch Microsoft noch vor dem Europäischen Gerichtshof in die Berufung gehen können. (tc)